Wie üblich befindet der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung Ende des Jahres über die Gebühren für das kommende Jahr. So auch dieses Mal. In seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch (30. November) ab 16 Uhr im Begegnungszentrum des Rathauses geht es um die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren 2023. Für die Schermbecker gibt es mehrere gute und eine schlechte Nachricht.
Sowohl die Restmüllgebühr als auch die Preise für die Biotonne sollen unverändert bleiben. In ihrer Vorlage begründet die Verwaltung: „Durch eine Rückerstattung von Kostenüberdeckungen des Kreises Wesel sowie durch gestiegene Erlöse bei der Altpapierverwertung können die entstandenen Mehraufwendungen kompensiert werden, sodass die Restmüllgebühr im Jahr 2023 unverändert belassen werden kann.“
Diese Entwicklung erstrecke sich ebenfalls auf den Bereich der Biomüllgebühr. Der Gebührensatz könne deshalb „ebenfalls unverändert belassen werden“, schlägt die Verwaltung vor.
Anders sieht es allerdings bei den Straßenreinigungsgebühren aus. Hier fehlt Geld in der Gebührenkalkulation. Die Gebühr müsse dementsprechend erhöht werden, schlägt die Verwaltung vor. Für die Schermbecker bedeutet das: Je Frontmeter sollen sie in der Reinigungsklasse S1 (Anliegerstraße) 79 statt 68 Cent zahlen, in der Reinigungsklasse S2 (innerörtlicher Straßenverkehr) 71 statt 61 Cent und in der Reinigungsklasse S3 (überörtlicher Straßenverkehr) 53 statt 46 Cent.
Für den Winterdienst bleiben die Gebühren 2023 gleich: Winterdienst W3 (Anliegerstraße) 43 Cent, Winterdienst W2 (innerörtlicher Straßenverkehr) 49 Cent und Winterdienst W1 (überörtlicher Straßenverkehr) 55 Cent je Frontmeter.
500.000 Euro Investition: Heizungsanlage des TuS Gahlen soll saniert werden
St.-Ludgerus-Indien-Projekt will weitere Aktion starten: Essen für 900 Euro im Monat
Holger Böse will den Waldbrandschutz intensivieren: „Schäden geringer halten“