Lärmbelästigung in Schermbeck Drei Straßen sind besonders laut

Schermbecker Planungsausschuss befasst sich mit dem Lärmaktionsplan
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Lärm ist längst nicht mehr nur in großen Städten anzutreffen. Auch Schermbecker sind betroffen. An einigen Straßen ist die Lärmbelästigung besonders hoch - mit Folgen. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) können Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen, Tinnitus, Stress Folgen einer chronischen Lärmbelästigung sein.

Die Umgebungslärmkarte für den Siedlungsschwerpunkt Bricht zeigt, wie hoch die Dezibelzahl in dem Bereich ist.
Die Umgebungslärmkarte für den Siedlungsschwerpunkt Bricht zeigt, wie hoch die Dezibelzahl in dem Bereich ist. © Gemeinde Schermbeck

60 Schermbecker sind laut Statistik täglich starkem Lärm ausgesetzt. Zwölf von in einem Maße, dass starke Schlafstörungen durch Lärm drohen. Sogar Herzkrankheiten könnten die Folge sein, so der Lärmaktionsplan.

Lärmaktionspläne müssen in jeder Kommune aufgestellt werden. Der Planungsausschuss soll am Dienstag, 7. Mai, beschließen, die erste Fassung des Plans einen Monat lang offenzulegen. Dann berät sich der Ausschuss erneut und will die Maßnahmen beschließen. Auf Dauer könne der Plan noch beliebig angepasst und nach vier bis fünf Jahren neu erlassen werden, heißt es auf Anfrage aus dem Rathaus.

Die Gemeinde Schermbeck muss im ersten Schritt schnell handeln. Der Grund: Die EU fordert den Lärmaktionsplan von den betroffenen Kommunen bis zum 18. Juli 2024. Dafür greift die Gemeinde Schermbeck auf die Lärmkartierung 2022 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) zurück.

Laut Karte entfallen acht Kilometer der lärmkartierten Straßen auf die Gemeinde Schermbeck. Hauptsächlich die Bundesstraße 58 in den Ortsteilen Damm und Bricht ist hier zu nennen. Täglich nutzen durchschnittlich rund 8400 Fahrzeuge mit etwa 800 Lkw und Bussen den Streckenabschnitt.

Besonders betroffene Straßen

Besonders betroffen seien laut Vorlage auch Abschnitte an der A31. Genauer an der Grenze zur Stadt Dorsten im Osten von Schermbeck. Auch Teile der Östricher Straße (Landstraße 463 im Ortsteil Gahlen) sind lärmbelastet.

Die maximal zulässigen Geschwindigkeiten auf der Weseler Straße variieren je nach Streckenabschnitt zwischen 50 km/h und 100 km/h.
Die maximal zulässigen Geschwindigkeiten auf der Weseler Straße variieren je nach Streckenabschnitt zwischen 50 km/h und 100 km/h. © Gemeinde Schermbeck

Rund 7,57 Quadratkilometer der Schermbecker Gemeindefläche sind von Dauerschallpegeln über 55 dB(A) betroffen, was einem Anteil von etwa sieben Prozent des Gemeindegebiets entspricht. Die mit Abstand bedeutendste Lärmquelle B58 ist laut Vorlage für rund 86 Prozent des Lärmpegels verantwortlich. Durch den Verkehrslärm an der B58 seien allein 152 Wohnungen und 323 Personen betroffen.

Bedeutenste Lärmquelle

Laut Auswertungen sind insgesamt rund 377 Personen durch den Straßenverkehrslärm an den lärmkartierten Hauptstraßen mit einem Tag-Abend-Nacht-Lärmindex ab 55 Dezibel (A) betroffen. In der Nachtzeit erreicht Verkehrslärm mit einem Pegel ab 50 Dezibel 198 Schermbecker an den Hauptstraßen. Und auch hier ist die B58 die mit Abstand bedeutendste Lärmquelle.

Maßnahmen gegen den Lärm

Dem Lärm sagt die Gemeinde Schermbeck jetzt der Kampf an: An der B58 in zwei Bereichen in Bricht soll zur Reduzierung die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 70 km/h reduziert werden, so der Vorschlag. Für einen weiteren Abschnitt an der B 58 empfiehlt der Lärmaktionsplan eine „lärmmindernde Fahrbahnoberfläche“.

Da die Gemeinde Schermbeck nicht der Straßenbaulastträger der lärmkartierten Verkehrswege ist, könne sie hier nur „mit Nachdruck“ Empfehlungen an die Baulastträger für eine aus ihrer Sicht dringend erforderliche Lärmsanierung an ausgewählten Streckenabschnitten aussprechen.

Die Gemeinde Schermbeck hatte das Büro Normec/Uppenkamp beauftragt, den Lärmaktionsplan zu erstellen. Ein Vertreter des Büros wird im Ausschuss zu Wort kommen. Schermbecker und betroffene Träger öffentlicher Belange werden übrigens in die Planungen mit einbezogen: „Im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung über die Lärmsituation und Planungen ist es die Absicht der Gemeinde, die vielfältigen Interessen und Berührungspunkte aller Beteiligten zu erfassen und - soweit möglich - in die künftige Gestaltung der Gemeinde vor dem Hintergrund des Schutzes vor Umgebungslärm einzubeziehen“, heißt es in der Vorlage.