Hundesteuer Schermbecker zahlen zukünftig mehr – mit einer Ausnahme

Hundesteuer: Schermbecker zahlen zukünftig mehr – mit einer Ausnahme
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Um zusätzliche Einnahmen zu generieren, entschied die Politik bereits im Februar, die Hunde- sowie die Vergnügungssteuer ab dem 1.1.2024 zu erhöhen. Über die neuen Satzungen dazu beriet nun der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Schermbeck am Dienstag (6. Juni).

Die Verwaltung rechnete vor, dass die Erhöhung der Hundesteuer in den ersten fünf Jahren Einnahmen in Höhe von 140.000 Euro generieren würde. Derzeit beträgt die Hundesteuer für einen Hund in einem Haushalt 73,20 Euro pro Jahr.

Die Steuersätze sollen nun wie folgt erhöht werden:

  • Für einen einzelnen Hund soll zukünftig eine Steuer von 96 Euro pro Jahr erhoben werden.
  • Bei der Haltung von zwei Hunden ist eine Erhöhung von 85,20 Euro auf 108 Euro pro Hund geplant.
  • Bei drei oder mehr Hunden soll die Steuer pro Tier von 97,20 Euro auf 120 Euro steigen.
  • Die Steuersätze für die Haltung gefährlicher Hunde bleiben unverändert. Ein gefährlicher Hund wird weiterhin mit 560 Euro besteuert, während für zwei oder mehr gefährliche Hunde jeweils 640 Euro fällig sind.

Ausnahme der Erhöhung

Eine Ausnahme der Erhöhung der Hundesteuer gilt für alleinstehende Menschen ab 65 Jahren ohne Haushaltsangehörige, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II erhalten, die einen Hund besitzen. Hier hätte die alte Hundesteuersatzung vorgesehen, dass die Hundesteuer 50 Prozent niedriger ist, also auf 48 Euro laut neuer Hundesteuer steigt.

Klaus Roth lehnte das ab. „Das sind Menschen, die sich ohnehin die hohen Inflationskosten leisten müssen“, erklärte er. Roth setzte sich dafür ein, den Betrag für diese Personengruppe auf 36 Euro zu deckeln.

Drei Mitglieder der CDU lehnten diesen Vorschlag ab. Ein CDU-Politiker enthielt sich genau wie die zwei PARTEI-Politiker. SPD und Grüne stimmten für den Antrag – eine Pattsituation. Bürgermeister Mike Rexforth stimmte mit seiner Stimme für den Antrag von Klaus Roth. Der neuen Satzung insgesamt dagegen stimmten die Politiker mit Ausnahme der Grünen zu.

Vergnügungssteuer in Schermbeck

Angehoben werden soll zudem die Vergnügungssteuer. So soll diese in Spielhallen und Gastwirtschaften für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 20 Prozent des Einspielergebnisses betragen. Für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit soll folgender Betrag anfallen: 40 Euro in Spielhallen, 30 Euro in Gastwirtschaften. Die Gemeinde verspricht sich Mehreinnahmen in Höhe von fast 30.000 Euro. Auch hier stimmten die Grünen dagegen, während CDU, PARTEI und SPD zustimmten.

Endgültig beschlossen werden sollen die neue Hundesteuer- und Vergnügungssteuersatzung im Rat am 20. Juni (Dienstag).

Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Hunde der Rassen:

  • Pitbull Terrier,
  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Bullterrier,
  • Alano,
  • American Bulldog,
  • Bullmastiff,
  • Mastiff,
  • Mastino Espanol,
  • Mastino Napoletano,
  • Fila Brasileiro,
  • Dogo Argentino,
  • Rottweiler,
  • Tosa Inu

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