Firma aus Schermbeck will expandieren Die Politik lehnt ab

Firma aus Schermbeck will expandieren: Die Politik lehnt ab
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Ein Investor aus Schermbeck will es seiner Firma ermöglichen, aus dem Außenbereich in ein Gewerbegebiet zu ziehen. Dabei sollen auch neue Arbeitsplätze entstehen. Die Verwaltung lehnt ab. Warum?

Der Schermbecker Diplom-Finanzwirt Jan Kleinlosen wandte sich zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren an die Verwaltung mit dem Wunsch, das Grundstück nördlich der Alten Poststraße zwischen Kläranlage und ehemaliger Brichter Trafo-Station zu bebauen. Seit 2016 gehört ihm das 5.000 Quadratmeter große Grundstück.

2021 scheiterte sein Antrag, dort Mehrfamilienhäuser zu errichten. Diesmal beabsichtigte er, das Grundstück für die Schanzmann Bau GmbH & Co. KG – einer Ingenieurbaugesellschaft – zu bebauen. Die ist eine Tochtergesellschaft der Kleinlosen Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH.

Aktuell hat die Firma Schanzmann 22 Mitarbeiter. Allerdings werde beabsichtigt, heißt es im Antrag an die Verwaltung, den Mitarbeiterstand bei guter Entwicklung auf bis zu 30 Mitarbeiter zu erhöhen. Das Grundstück nahe der Turmstation „Alter Postweg“ sollte mit einer Halle in einer Stahltragwerkskonstruktion erbaut werden, hieß es im Antrag. Außerdem sollten im östlichen Teil der Halle im Erd- und Obergeschoss Büros entwickelt werden.

Plan mit schwarz umrandetem Grundstück
Um das schwarz umrandete Grundstück handelt es sich beim Antrag. © Gemeinde Schermbeck

Die Gemeindeverwaltung hielt den Antrag allerdings mit dem Entwurf des Regionalplanes für unvereinbar. Sie wies in ihrer Sachdarstellung darauf hin, dass das Antragsgrundstück im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen ist und sich im Außenbereich befindet. Daher wären sowohl eine Änderung des Flächennutzungsplans als auch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die geplante Betriebsverlagerung erforderlich.

Für die Änderung des Flächennutzungsplans müsste zunächst eine Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) als zuständiger Planungsbehörde erfolgen. Im aktuellen Entwurf des Regionalplans des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird der Bereich des Grundstücks jedoch als Freiraum dargestellt, während er im gültigen Gebietsentwicklungsplan von 1999 als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ gekennzeichnet ist. Nach den einschlägigen Regelungen des Raumordnungsgesetzes seien die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung bei Abwägungs- und Ermessensentscheidungen der Regionalplanungsbehörde zu berücksichtigen.

Bedenken der Anwohner

Ebenfalls sprach laut Verwaltung neben Geruchsbelästigungen von der Kläranlage dieser Punkt gegen die Aufstellung des beantragten Bauantrags:

  • Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47 „Gewerbepark Maassenstraße“, der südlich an die „Alte Poststraße“ grenzt, äußerten Anwohner Bedenken gegen eine zunehmende Verkehrsbelastung auf der „Alten Poststraße“. Der Fuhrpark des im Antrag beschriebenen Unternehmens erlaube Rückschlüsse auf schwere Nutzfahrzeuge, die als einzige Zufahrt die „Alte Poststraße“ vor den Häusern der Anwohner nutzen müssten.

Einstimmig lehnten die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss am Mittwoch (23. Mai) den eingebrachten Bauantrag ab.

Investor: „Ist unerfreulich“

Jan Kleinlosen äußerte sich auf Nachfrage dieser Redaktion wie folgt zum Thema: „Aus formalen Gründen war abzusehen, dass die Politik so entscheidet. Es ist unerfreulich, dass man sich so versperrt.“

Aufgrund der geringen Auswahl an Ersatzgrundstücken sei es nun schwierig, ein passendes zu finden. Zu Verkehrsbeeinträchtigungen wäre es auch Sicht des Investors nicht gekommen. Der Fuhrpark „wäre vor allem als Lagerfläche für Maschinen gebraucht worden. Da fahren nicht täglich Lkw lang“.

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