Corona: Weitere Lockerungen für Schermbeck und Raesfeld

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Corona: Weitere Lockerungen für Schermbeck und Raesfeld

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Die Wocheninzidenz in den Kreisen Wesel und Borken ist zu Mittwoch deutlich gefallen. Ab Freitag (28. Mai) gelten diese aktualisierten Corona-Regeln für Schermbeck und Raesfeld.

Schermbeck, Raesfeld

, 26.05.2021, 16:50 Uhr / Lesedauer: 2 min

Seit Donnerstag (20. Mai) liegt die 7-Tage-Inzidenz in den beiden Kreisen unter dem Schwellenwert von 50. Laut Landeszentrum Gesundheit sackte die Wocheninzidenz des Kreises Wesel zu Mittwoch um 10,2 auf 32,2 ab. Auf einen noch niedrigeren Wert kommt der Kreis Borken mit 29,6 (-7,6).

Der Absturz der Inzidenzwerte ist vermutlich auch mit dem Pfingstwochenende zu erklären, da weniger Menschen getestet wurden. Dennoch: Niedriger waren die Werte in beiden Kreisen zuletzt am 13. Oktober 2020.

Damit treten am Freitag (28. Mai) die Regelungen der NRW-Coronaschutzverordnung für Kreise unter 50 in Kraft. Und diese Verordnung wurde im Laufe des Mittwochnachmittags seitens des Landes erneut aktualisiert.

Bei Zusammenkünften und Veranstaltungen werden Personen mit einer nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder Genesung nicht eingerechnet.

Kontaktbeschränkungen werden gelockert

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten. Private Veranstaltungen sind draußen mit bis zu 100 Menschen möglich, drinnen mit bis zu 50 Gästen, dann allerdings mit Tests.
  • Der Schulunterricht findet ab Montag (31. Mai) wieder im Präsenzunterricht statt. Für Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal besteht weiter die Pflicht, wöchentlich zwei Selbsttests durchzuführen.
  • Die Kundenanzahl im Einzelhandel (nicht Grundversorgung) wird auf eine Person pro 10 Quadratmeter beschränkt. Ein negativer Test ist nicht mehr erforderlich.
  • Sport im Freien ist ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport mit bis zu 25 Personen. Hallensport und Fitnessstudios benötigen negative Tests und Kontaktnachverfolgung. Zuschauer sind unter freiem Himmel ohne Test erlaubt (bis zu 33 Prozent der Gesamtkapazität, maximal 1000 Personen). Zuschauer in Innenräumen sind nur mit negativem Testergebnis erlaubt (bis zu 33 Prozent der Gesamtkapazität, maximal 500 Personen). Kontaktnachverfolgung mit Sitzplan ist zu gewährleisten.
  • Konzerte sind drinnen mit bis zu 500 Personen mit Sitzplan und Test möglich. Probenbetrieb mit bis zu 20 Personen mit Tests ist wieder gestattet.

  • Öffnung aller Bäder, Saunen usw. mit Test und Personenbegrenzung
  • Gastronomie benötigt draußen keine Tests mehr, auch drinnen darf wieder geöffnet werden, allerdings nur mit Test und Platzpflicht. Die Öffnung von Kantinen ist wieder möglich (für Betriebsangehörige ohne Test).
  • Beherbergung und touristische Angebote sind wieder in vollem Umfang möglich für private Gäste.
  • Jahr- und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung möglich, mit Tests sind auch „Kirmeselemente“ zulässig.
  • Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Fußpflege) sind mit Hygienemaßnahmen zulässig. Ein negativer Schnelltest ist dann erforderlich, wenn die Kundin oder der Kunde nicht dauerhaft eine Maske trägt.
  • Kinder und Jugendarbeit kann Gruppenangebote drinnen mit 20, draußen mit 30 jungen Menschen mit Tests anbieten. Auch drinnen muss dabei keine Maske getragen werden.

35er-Regeln bereits nächste Woche?

Da beide Kreise am Mittwoch erstmals unter die Inzidenzgrenze von 35 gefallen sind, könnten bereits in der nächsten Woche weitere Lockerungsschritte folgen. Darunter wären etwa Treffen im öffentlichen Raum für fünf Haushalte und sogar 100 Personen mit Tests. Private Veranstaltungen wären draußen mit bis zu 250 Gästen ohne Tests und drinnen mit bis zu 100 Gästen mit Tests möglich. Sogar Partys mit bis zu 100 (draußen) und 50 Gästen (drinnen) wären mit Tests wieder erlaubt.