Corona: Neue Quarantäne-Verfügung für positiv Getestete und Familien

Coronavirus

Mit einer neuen Quarantäne-Verfügung will der Kreis positiv Getesteten sowie Familienmitgliedern Handlungssicherheit geben. Für Arbeitnehmer und -geber wird das Verfahren beschleunigt.

Schermbeck

, 20.11.2020, 12:31 Uhr / Lesedauer: 2 min
Liegt ein positiver Corona-Test vor, sollen die Betroffenen sowie ihre Familienmitglieder durch eine neue Allgemeinverfügung mehr Handlungssicherheit bekommen. (Symbolbild)

Liegt ein positiver Corona-Test vor, sollen die Betroffenen sowie ihre Familienmitglieder durch eine neue Allgemeinverfügung mehr Handlungssicherheit bekommen. (Symbolbild) © dpa

Bereits seit 3. November gilt für Bürger im Kreis Wesel, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sowie deren Haushaltsangehörige ab dem Bekanntwerden des Testergebnisses häusliche Quarantäne. Nun hat der Kreis Wesel eine Neufassung veröffentlicht, die am Freitag (20. November) in Kraft tritt.

„Viele Menschen rufen nach wie vor beim Kreis Wesel an, weil sie sich unsicher sind, was es für sie und ihre Familienangehörigen bedeutet, wenn sie über ihre Corona-Warnapp ein positives Testergebnis erhalten“, so Michael Maas, Vorstandsmitglied des Gesundheitsamts.

Arbeitnehmer können auf Allgemeinverfügung hinweisen

Die Neufassung enthält ergänzende Hinweise zu abweichenden Quarantänezeiträumen und einen klärenden Hinweis für Arbeitnehmer und -geber. Zum Nachweis der durch die Allgemeinverfügung angeordneten Quarantäne gegenüber Arbeitgebern oder Behörden ist ein Hinweis auf die Veröffentlichung dieser Allgemeinverfügung in Verbindung mit einem individuell vorzulegenden Nachweis der getesteten Person über Testzeitpunkt und Testergebnis ausreichend. Die unter Quarantäne stehende Person muss ihren Arbeitgeber telefonisch informieren und auf das Vorliegen der Allgemeinverfügung hinweisen.

Diese Regeln gelten ab Freitag für den Kreis Wesel.

Diese Regeln gelten ab Freitag für den Kreis Wesel. © Kreis Wesel

Hintergrund ist die Überlastung der Gesundheitsämter. Seit Anfang Oktober können Getestete selbst ihr Testergebnis beim Labor abrufen. Sie haben dann womöglich einen positiven Test, während das Gesundheitsamt erst bis zu 48 Stunden später davon erfährt. In Einzelfällen, so der Kreis, könnten vier bis fünf Tage bis zum Anruf des Gesundheitsamtes vergehen.

Das sind die Quarantäne-Zeiten

Im Kreis Wesel gilt: Wenn keine Krankheitssymptome vorliegen oder während der Quarantäne auftreten, endet die Quarantäne 10 Tage nach der Testung. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome über einen nicht unterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen. Für Haushaltsangehörige wird ebenfalls eine häusliche Quarantäne ab dem gleichen Zeitpunkt angeordnet. Diese Quarantäne ist jeweils vier Tage länger als die Quarantäne der positiv getesteten Person.

Die Haushaltskontakte können die häusliche Quarantäne für eine Testung unterbrechen. Ein negatives Testergebnis führt nicht zur Verkürzung der Quarantäne. Die Allgemeinverfügung regelt ferner für wenige Bereiche mögliche Ausnahmen. Die komplette Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden.