Bürgerinitiative will Bürgerbegehren zu Grundschul-Standorten einreichen
Grundschule
Die Bürgerinitiative „Zwei Schulen für Schermbeck“ will ein Bürgerbegehren einreichen. Statt eines Schulneubaus plädiert sie für den Erhalt der bisherigen Standorte.

Einen Schulneubau, wie er an der Weseler Straße entstehen könnte, lehnt die Bürgerinitiative ab. © Rathke Architekten / Montage Fehmer
Thomas M. Heiske, Thomas Bolte und Alfons Düsterhus sind die Unterzeichner des Schreibens, das am Freitag an Bürgermeister Mike Rexforth geschickt wurde. Angekündigt wird, dass die Bürgerinitiative nach der Gemeindeordnung ein Bürgerbegehren einreichen wird.
Die Fragestellung soll dabei lauten: „Sind Sie für den Erhalt des Hauptstandortes (Weseler Straße) und des Teilstandortes (Schienebergstege) der örtlichen Gemeinschaftsgrundschule in der derzeitigen Form?“ Falls die Verwaltung die Ansicht vertrete, dass die Fragestellung formell unzulässig sei, bitte man um kurzfristige Mitteilung, so die Unterzeichner.
Zudem wollen sie eine schriftliche Einschätzung der Verwaltung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten gemäß § 26 Abs. 2 Satz 5 GO NRW.
„Luxus-Neubau“
In der Begründung wird erklärt, dass die Verwaltung offensichtlich eine räumliche Zusammenlegung beider Schulen und einen Neubau präferiere „und auch die Schulleitung - ohne Rücksicht auf irgendwelche Kosten für die Schermbecker Bürgerinnen und Bürger - einen ‚Luxus-Neubau‘“ erwarte. Viele Bürger seien aber der Meinung, dass die derzeitige Grundschulstruktur die pädagogischen Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte bewältigen könne. „Eines mehr als 20 Mio. Euro teuren Neubaus bedarf es hierzu nicht.“
Auch das Vorhaben „Digitalisierung von Grundschulen“ könne für die Gemeinde angesichts von Fördergeldern, die Bund und Land zur Verfügung stellen, verhältnismäßig kostengünstig gestaltet werden, so die Unterzeichner. Es stelle sich die Frage, ob angesichts der neuen 5G-Technologie die Notwendigkeit bestehe, in allen Klassenräumen Kabel zu verlegen bestehe.