Der Schulstandort der Maximilian-Kolbe-Schule soll aufgegeben werden. Mit einem Bürgerbegehren dagegen beschäftigte sich am Freitag das Verwaltungsgericht in Düsseldorf.

© Helmut Scheffler

Bürgerbegehren zur Grundschule: Noch kein Urteil, aber eine Tendenz

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War die Ablehnung des Grundschul-Bürgerbegehrens durch den Rat rechtens? Dazu fällte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Freitag noch kein Urteil. Der Bürgermeister sieht aber eine Tendenz.

Schermbeck

, 02.07.2021, 15:05 Uhr / Lesedauer: 2 min

Es war ein Erörterungstermin, zu dem Thomas M. Heiske, Thomas Bolte und Alfons Düsterhuis als Kläger und Bürgermeister Mike Rexforth am Freitag in Düsseldorf am Verwaltungsgericht zusammenkamen. Die drei Kläger wollten den Ratsbeschluss zur Zusammenlegung der Schermbecker Grundschulstandorte kippen und dazu ein Bürgerbegehren starten. Doch dies war vom Rat im Januar 2020 abgelehnt worden. Gegen diesen Ratsbeschluss klagen die drei Initiatoren.

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Beide Seiten schilderten am Freitag ihre Sichtweise. Anschließend ging die Richterin die Argumente durch und zeigte auf, wo sie Probleme sehe. Rexforth erkennt in diesen Ausführungen eine deutliche Tendenz zur Ablehnung der Klage. Zum einen hätte der in der Begründung des Bürgerbegehrens genannte Begriff „Neubau“ die Bürger in die Irre führen können. „Der Rat hat nicht einen kompletten Neubau beschlossen“, so Rexforth.

Kostenschätzung verändert

Noch wesentlicher für eine Ablehnung der Klage dürfte sein, dass die Initiatoren die Kostenschätzung der Gemeinde nicht komplett übernommen hatten, sondern die jährlichen Unterhaltungskosten weggelassen hatten. Dies war auch der Hauptgrund gewesen, weshalb der Rat das Bürgerbegehren abgelehnt hatte.

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus Oktober 2020 stütze diese Haltung, so Rexforth. Sogar ob die Kostenschätzung sachlich richtig sei, spiele keine Rolle, denn im Zweifel hätten die Initiatoren mit einer Feststellungsklage die Kostenschätzung überprüfen lassen können.

Bitte zur Rücknahme der Klage

Er bat gegen Ende des Termins die Initiatoren, die eindeutigen Hinweise des Gerichts aufzunehmen und „im Sinne der Familien und schwer zu ertragenden Situation des Kollegiums“ zu überdenken, ob man die Klage zurückzieht. Auch mögliche Auswirkungen auf die Nachbesetzung der Schulleitung führte Rexforth an. Diesen Zusammenhang sahen die Kläger allerdings nicht.

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Thomas Bolte sagte auf Nachfrage, dass man immer noch der Überzeugung sei, dass die Eltern und Bürger im Vorfeld des Ratsbeschlusses zur Zusammenlegung hätten befragt werden müssen. Über die Bitte des Bürgermeisters, die Klage zurückzuziehen, werde man nun in der Bürgerinitiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ sprechen.

Planung soll wieder aufgenommen werden

Wie geht es nun weiter? Mit den Fraktionsvorsitzenden, so Rexforth, habe er im Vorfeld besprochen, dass man bei einer deutlichen Tendenz des Gerichts in die weitere Planung der Schulzusammenlegung einsteigen wolle. Auch die Kanzlei der Gemeinde und die Bezirksregierung hätten signalisiert, dass dies möglich sei. Es gehe dabei unter anderem um die mögliche Förderung für einen Architektenwettbewerb, so Rexforth.

Weitere Verzögerungen will er nicht mehr hinnehmen. Wird die Klage nicht zurückgezogen, könnte ein Urteil in diesem Jahr erfolgen - muss aber nicht. Falls die Initiatoren nach einer möglichen Ablehnung der Klage noch zum Oberverwaltungsgericht gehen würden, kämen weitere anderthalb bis zwei Jahre hinzu, so Rexforth.

Für ihn steht fest: „Dann muss der Rat notfalls bereit sein, 100.000 Euro zu verbrennen.“ Denn auf der anderen Seite sehe er die Unsicherheit bei Eltern und im Kollegium. Man erkenne bereits, dass sich Eltern in Außenbereichen aufgrund der unklaren Situation in Richtung der Schulen anderer Kommunen orientierten. „Das schwächt die Gesamtschule.“

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