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Beschäftigt die Wölfin demnächst die Gerichte?
Wolfsgebiet Schermbeck
Trotz fachgerechter Einzäunung wurden auf Kurt Opriels Wiese zuletzt zwei Schafe gerissen. Der LANUV-Sprecher bittet um Geduld. Doch auch juristische Schritte scheinen jetzt möglich.
In den Nächten 10./11. November und 16./17. November wurde jeweils ein Schaf auf der Wiese des Hünxer Schäfers Kurt Opriel gerissen. Insgesamt war es das achte Mal seit dem 23. September 2018, dass Tiere aus Opriels Herde getötet oder verletzt wurden.
Behördenvertreter hatten den Zaun der Wiese zuvor untersucht. LANUV-Mitarbeiter Dr. Matthias Kaiser kam zum Schluss, dass der Zaun in Ordnung sei. Welche Konsequenzen haben demnach die beiden jüngsten Risse?
Sprecher bittet um Geduld
Der Sprecher des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Peter Schütz, bittet um Geduld. Einerseits wird das Senckenberg-Institut nun anhand der DNA untersuchen, ob es sich tatsächlich um Wolfsrisse handelte und ob speziell „Gloria von Wesel“ dafür verantwortlich gemacht werden kann. Andererseits wird das LANUV einen Bericht verfassen, der, so Schütze, „im Zweifel vor Gericht Bestand hat“.
„Sorgfalt vor Eile“ müsse die Devise sein, so Schütz. Der Bericht werde mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf sowie mit der Landwirtschaftskammer abgestimmt. Opriel hat hingegen angekündigt, beim Kreis Wesel einen Antrag auf Vergrämung des Wolfs zu stellen.
Verlagerung des Problems
Das Vergrämen des Wolfs, so wird das Vertreiben oder Fernhalten von Wildtieren bezeichnet, könnte laut Peter Schütz beispielsweise per Lärm oder Gummigeschossen erfolgen. Dazu müsste man zunächst wissen, wo der Wolf ist. Würde eine Vergrämung dann alle Probleme lösen? Wenn ein Wolf ein problematisches Verhalten zeige und vertrieben werde, würde das Problem nur verlagert, glaubt Schütze.
Auch ein mögliches Betäuben und Entnehmen des Wolfs löse weitere Probleme aus. In ein Gehege dürfe man ihn nicht stecken. „Das wäre Tierquälerei“, so Schütz. Ihn in ein bestehendes Rudel integrieren? „Das gibt nur Beißerei.“ Vor einem Abschuss, der vom Kreis Wesel beantragt werden müsste, steht der Paragraf 45 des Bundesnaturschutzgesetzes. Dort sei festgelegt, dass unter anderem die Alternativlosigkeit zu diesem Schritt nachgewiesen werden müsse.
Ein Fall für die Gerichte
Könnte das Thema am Ende die Gerichte beschäftigen? Eine Prognose wagt Schütz nicht. Angekündigt hat das Umweltministerium, dass das Monitoring im Wolfsgebiet Schermbeck intensiviert werden soll. Bewegungsmuster und Nahrungsspektrum des Wolfs sollen untersucht werden. Beobachtungen sollen Bürger dem LANUV im Wolfsportal melden. Wie genau das Monitoring intensiviert wird? Schütz will dazu nicht ins Detail gehen: „Das LANUV wird sich etwas einfallen lassen.“
Berthold Fehmer (Jahrgang 1974) stammt aus Kirchhellen (damals noch ohne Bottrop) und wohnt in Dorsten. Seit 2009 ist der dreifache Familienvater Redakteur in der Lokalredaktion Dorsten und dort vor allem mit Themen beschäftigt, die Schermbeck, Raesfeld und Erle bewegen.
