Im Bau-, Liegenschafts- und Mobilitätsausschuss hat eine Gruppe Gahlener Bürger Fragen zum Thema Flüchtlingsunterkünfte gestellt. Anlass für die Fragen gaben Tagesordnungspunkte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, die sich mit Flüchtlingsunterkünften im Gemeindegebiet befassten.
Im Vorfeld gab es Gerüchte, dass es sich um zwei Standorte in Gahlen handele. Hier einige Fragen der Bürger und die Antworten des Bürgermeisters Mike Rexforth:
Warum wird der geplante Erwerb und Umbau eines bebauten Grundstücks zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft nicht teilweise öffentlich behandelt? Was spricht gegen die pure Antwort „Gahlen“ oder „nordwestlich des Gahlener Ortskerns“ oder „in der Nähe der jüngeren Baugebiete an der oberen Kirchstraße“ im öffentlichen Teil der Sitzung?
Grundsätzlich ist es so, dass die Diskussion und die Entscheidung über den Erwerb von unbebauten oder bebauten Grundstücken nichtöffentlich stattfinden. Im Rahmen einer Diskussion im öffentlichen Teil einer Sitzung werden somit durchaus auch Fragestellungen aufkommen, die Rückschlüsse auf die Eigentumsverhältnisse zulassen könnten. Gerade das steht oft auch nicht im Interesse der möglichen Verkäufer. Der § 48 Gemeindeordnung NRW trifft hier die Regelungen zur Öffentlichkeit von Sitzungen.
Laut aktuellem Verteilungsschlüssel ist die Gemeinde verpflichtet, 488 Geflüchtete aufzunehmen. Laut lokaler Medien hatten wir bereits im Februar diesen Jahres ca. 500 Flüchtlinge aufgenommen. Warum werden weitere aufgenommen?
Derzeit leben in der Gemeinde Schermbeck 508 Menschen mit Migrationshintergrund. Nach den aktuellen Verteilungsquoten ergibt sich eine weitere Aufnahmeverpflichtung von 108 Menschen.
Diese Zahl ändert sich regelmäßig, abhängig davon, wie viele Menschen dem Land NRW zur Aufnahme zugewiesen werden. Basis für die Verteilung innerhalb des Landes NRW ist der Königssteiner Schlüssel.
Sind die Kirchstraße 2 (Kelwingshof) und ein Grundstück bzw. Gebäude an der Kirchstraße am westlichen Rand des Ortskerns als Flüchtlingsunterkünfte oder Wohnung für Geflüchtete angedacht?
Über mögliche Standorte kann und wird erst dann informiert werden, wenn die Gemeinde Schermbeck entweder Eigentümer einer Fläche oder Eigentümer einer Immobilie geworden ist. Ich denke, es ist nachvollziehbar, dass eine Kommune keinerlei Planungen über im Eigentum Dritter stehende Flächen machen darf und daher auch nicht kommunizieren wird.
Schermbeck inklusive Altschermbeck haben ca. 9.500 Einwohner und ca. 500 Flüchtlinge. Das entspricht ca. 5 Prozent. Der Ortsteil Gahlen hat 2.200 Einwohner. Wird hier fairerweise derselbe Prozentsatz wie in Schermbeck herangezogen, sprich aktuell 125 Flüchtlinge?
Die Gemeinde Schermbeck und ihre politischen Vertreter müssen sich seit vielen Jahrzehnten immer wieder mit dem Thema der Aufnahme und Unterbringung von geflüchteten Menschen auseinandersetzen. Gerade seit dem Jahr 2015 fordert uns dieses Thema enorm und das in vielfältiger Hinsicht.
Die sich hieraus ergebenen rechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die humanitären Verpflichtungen einer Gesellschaft, zu erläutern, könnten ein ganzes Buch füllen. Auf Ihre Frage bezogen, hat sich Verwaltung und Politik das Ziel gesetzt, eine ausgleichende Gerechtigkeit im Rahmen der Unterbringung als ungeschriebenes Gesetz walten zu lassen.
Aktuell finden sich sowohl in Altschermbeck, Schermbeck, Uefte/Overbeck/Rüste, Bricht, Dämmerwald/Weselerwald/Damm Unterbringungseinrichtungen und Wohnungen. Der Ortsteil Gahlen/Besten ist hiervon aktuell ausgenommen.
Der v.g. Grundsatz ist nicht immer stringent nach einem festen Prozentsatz anwendbar. Abhängig von uns angebotenem Wohnraum (Wohnungen und Häuser) und uns zur Verfügung stehenden Grundstücken erfolgt hier eine Unterbringung der Menschen. Dennoch wollen wir langfristig an dem oben genannten Ziel festhalten. Dies ist natürlich davon abhängig, wie sich die Gesamtsituation entwickelt.
Wie lange würde es von der Planung bis zur Fertigstellung dauern und was geschieht mit der Unterkunft, wenn die Flüchtlingsunterkunft nicht mehr benötigt wird?
Das ist immer von der baurechtlichen Situation, der Art des Gebäudes oder dem auf einem Grundstück liegendem Planungsrecht abhängig und kann unabhängig davon, wo ein Grundstück und Gebäude liegt, nicht beantwortet werden.
Ziel der Gemeinde muss es aber sein, ausreichenden Wohnraum zeitnah zur Verfügung zu stellen. Derzeit haben wir noch überschaubare Kapazitäten zur Unterbringung. Wir arbeiten aber parallel an Erweiterungen verschiedenster Art. Beispielsweise werden wir in den nächsten Tagen auch noch einmal einen Aufruf starten, uns gegebenenfalls leer stehende Wohnungen zur Anmietung anzubieten. Diese Lösung ist wahrscheinlich begrenzt, wir waren aber in der Vergangenheit mehr als überrascht, wie viele Wohnungen uns dann doch angeboten wurden. Jedes Angebot hilft auch gerade vor dem Hintergrund der Integration der Menschen in unsere Gesellschaft.
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