Bedrohung, Betrug und Diebstahl Schermbecker musste sich vor dem Amtsgericht verantworten

Schermbecker musste sich vor dem Weseler Amtsgericht verantworten
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Bedrohung, Betrug und Diebstahl lauteten die Vorwürfe gegen einen 29-jährigen Schermbecker, der sich am Dienstag (21.5.) vor dem Weseler Amtsgericht verantworten musste.

Gleich zweimal soll sich selbstständige Kfz-Händler aus Schermbeck der Wohnung genähert haben, in der seine Ex-Freundin lebte, „obwohl ihm verboten worden war, sich ihr zu nähern und ihr aufzulauern“, so der Staatsanwalt.

Verteidiger Ralf Ufermann aus Schermbeck erläuterte, dass sein Mandant von zahlreichen Strafanzeigen durch seine Ex-Freundin überzogen worden sei. „Sie wollte ihm offensichtlich schaden.“

Die Verhandlung fand im Amtsgericht Wesel statt.
Die Verhandlung fand im Amtsgericht Wesel statt. © Niklas Berkel

Beim Betrugsfall handelte es sich der Anklage zufolge um zwei Online-Bestellungen: eine Klimaanlage und einen hochwertigen Kaffeevollautomaten. Diese bestellte der Angeklagte mithilfe von Gutscheinen. Daraufhin habe er aber angegeben, dass die Bestellungen nicht geliefert worden sei - und habe das Geld zurückbekommen.

Ralf Ufermann erklärte allerdings, es sei genau umgekehrt: Nicht sein Mandant habe das getan, sondern die Ex-Freundin. Sie solle dafür ein gemeinsames Paypal-Konto genutzt, die Ware bestellt und das Geld zurückverlangt haben, so der Verteidiger. Außerdem hatte sie Zugriff auf den E-Mail-Account seines Mandanten.

Im Zeugenstand bestritt sie die Vorwürfe. Zu keiner Zeit habe es ein gemeinsames Konto gegeben. Allerdings habe sie über ihr altes Handy auf den E-Mail-Account ihres Ex-Freundes zugreifen können. Das habe sie nur genutzt, um Beweise zu sammeln, sagte sie und zeigte dem Richter Screenshots und alte Nachrichten, um ihre Argumente zu unterlegen.

Sie habe nur durch Zufall von den Betrügereien erfahren. Während sie damals sein Büro aufräumte, fielen ihr in Dokumenten Ungereimtheiten auf. Daraufhin hätten die Streitereien und Drohungen gegen sie begonnen.

Im Prozess eskalierte die Situation: Angeklagter und Zeugin wurden laut, stritten miteinander, sie brach in Tränen aus, wollte ihm noch mehr zur Last legen: Er habe ihre Daten für seinen Betrug genutzt, Dokumente gefälscht.

Verstoß gegen das Verbot

Da die junge, nicht berufstätige und alleinerziehende Schermbeckerin zurzeit der Trennung keine Bleibe hatte, wurde ihr die gemeinsame Wohnung zugewiesen. Bis auf 20 Meter durfte er sich ihr nicht mehr nähern. Das soll trotz Verbots zweimal geschehen sein. Mit dem Auto seiner neuen Freundin soll er in die Straße gefahren sein, in der seine Ex-Freundin lebte: „Er ist mir bis zu den Knien herangefahren“, meinte sie. Zwei weitere Zeugen, darunter auch der aktuelle Lebensgefährte der jungen Frau, bestätigten, dass der Angeklagte vor Ort war.

Verteidiger Ralf Ufermann nahm seinen Mandanten in Schutz. Für die zwei Grenzüberschreitungen des Gewaltschutzgesetzes gab es ihm zufolge gute Gründe: Ein Gespräch mit den Vermietern, welches diese führen wollten. Und am Abend, als die Schermbeckerin aus der Wohnung auszog. Er wollte seine restlichen Sachen abholen.

Das Strafmaß

„Man kann sich überall auf der Welt treffen“, führte Richter Ralph Neddermeyer zum ersten Punkt aus. Selbst wenn es ein berechtigtes Interesse seitens der Vermieter für ein Gespräch gäbe, könne sich keiner über das Gewaltschutzgesetz hinwegsetzen. Und auch im zweiten Punkt kritisierte der Richter, dass das Gewaltschutzgesetz noch für den Tag des Auszugs gültig gewesen sei.

Die Ausführungen des Angeklagten hielt der Richter „für relativ wirr“, es habe alles „nicht ganz so gepasst“. Das Urteil: eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Außerdem muss der Schermbecker 1.000 Euro an den Kinderschutzbund Wesel zahlen.

Die Zeugin hielt er für glaubwürdig. „Wenn man selber Straftaten begeht, wäre es das Dümmste, diese irgendwo bei der Polizei zur Anzeige zu bringen und jemand anderen zu beschuldigen“, so der Richter.