Auf den farbig markierten Flächen westlich der Erler Straße will die Gemeinde das Wohngebiet Spechort planen. Die rot-markierte Fläche soll per Umlegung neu geordnet werden.

© Helmut Scheffler

Baugebiet Spechort: Kalte Nahwärme bringt weniger Freiheiten beim Dach

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Kalte Nahwärme soll im neuen Baugebiet „Spechort“ zum Einsatz kommen. Doch das bedeutet auch, dass die Bauherren ihre Dächer nicht so planen können, wie sie wollen.

Schermbeck

, 06.07.2021, 10:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Den modifizierten Bebauungsplanentwurf stellte Nele Bonnekessel vom Büro WoltersPartner im Planungsausschuss vor. Nach der informellen frühzeitigen Beteiligung hatten sich nur kleinere Änderungen ergeben.

Günther Beck (CDU) hakte jedoch bei den Vorgaben zu den Dächern nach. Geplant ist ein Kaltnahwärmenetz, bei dem Wärmepumpen in den Häusern sowohl kühlen als auch heizen können. „Dazu ist es zwingend erforderlich, den Bewohnern Möglichkeiten zu geben, Photovoltaik auf das Dach zu legen, um eine Autarkie zu ermöglichen“, so Beck.

Effizienz vor Gestaltungsfreiheit

Mit dem Strom vom Dach können die Wärmepumpen angetrieben werden. Ideal sei ein geneigtes Pultdach mit 5 Grad Neigung. Die Effizienz müsse in diesem Fall vor die Gestaltung gestellt werden, so Beck.

Wilhelm Hemmert-Pottmann (CDU) fügte hinzu, dass Flachdächer auch heute noch nicht „dauerhaft dicht“ seien, sondern „eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Dachdecker“. Manuel Schmidt (Die PARTEI) sagte, man solle den Mut haben, „bestimmte Dachformen auszuschließen“, etwa Satteldächer.

Auch Jürgen Trick (Grüne) bevorzugte Pultdächer in dem Bereich. „Für Teilbereiche muss das einheitlich sein.“ Beschlossen wurde am Ende einstimmig, dass die Dachneigung 3 bis 15 Grad betragen darf.

Diskussion über Stellplätze

Ein strittiger Punkt im neuen Baugebiet waren auch die Stellplätze. Der Ausschuss hatte zunächst zwei Stellplätze pro Wohneinheit verlangt. Es sei ein altes Problem in Schermbeck, so Manuel Schmidt, „dass wir nicht wissen, wo die Karren stehen sollen“.

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Andererseits, so Beck, bedeute die Vorgabe mit zwei Stellplätzen, dass an den fünf geplanten Mehrfamilienhäusern dann ein „elitäres Wohnen“ zu erwarten sei, weil eine Tiefgarage die Kosten in die Höhe treibe. 200.000 Euro und mehr für die Tiefgarage bedeuteten: „Die Mieten werden exorbitant steigen.“

Kleinere Wohnungen mit 1,5 Stellplätzen

Die Wohnungsgröße in den Mehrfamilienhäusern sei noch nicht festgelegt, so Planerin Nele Bonnekessel. Der Ausschuss einigte sich am Ende auf den Kompromiss, dass im gesamten Baugebiet zwei Stellplätze pro Wohneinheit nachzuweisen sind, in den Mehrfamilienhäusern bei Wohnungen unter 60 Quadratmetern aber auch 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit ausreichen.

Der Bebauungsplanentwurf soll nun offengelegt werden. Auch sollen die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.