Angeklagter ist verschwunden
Ölpellet-Skandal
Einer der vier Angeklagten im Ölpellets-Skandal, bei dem 30 000 Tonnen Ölpellets illegal im Mühlenberg verbuddelt wurden, ist verschwunden.
Der ehemalige Prokurist der Firma Nottenkämper habe einen Abschiedsbrief und ein Testament zugunsten seiner Lebensgefährtin hinterlassen, sagte Rechtsanwalt Ralf Neuhaus beim Fortsetzungstermin vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Bochum am Dienstag laut SPD-Ratsmitglied und Rechtsanwalt Stefan Steinkühler.
Steinkühler hatte die Sitzung als Zuhörer besucht. „Ich hatte von dem Termin gelesen und das Gefühl, dass seit Prozessauftakt Informationen nur noch tröpfchenweise fließen. Es gibt aber einen hohen Informationsbedarf.“ Er verfolge die Verhandlungen aber nicht kontinuierlich. Richter Markus van den Hövel bestätigte am Mittwoch auf Anfrage unserer Zeitung, dass der Angeklagte nicht zum Termin erschienen sei, sein Verteidiger aber eine Erklärung verlesen habe. Rechtsanwalt Ralf Neuhaus wollte sich auf Anfrage unserer Zeitung dazu nicht äußern.
Druck nicht ausgehalten
Laut Steinkühler habe Neuhaus am Dienstag erklärt, dass sein Mandant den Freitod gewählt haben könnte. Ein Leichnam wurde aber nicht gefunden. Sein Mandant hätte dem Druck des Strafverfahrens nicht mehr standgehalten und keinen anderen Ausweg gesehen, so Neuhaus. Alle persönlichen Papiere und Kreditkarten des Angeklagten habe man gefunden, sein Bargeld im Tresor seines Hauses, vor dem auch sein Auto stand. Nur das Handy sei wie der ehemalige Prokurist verschwunden. „Der Verteidiger hat eine Erklärung verlesen – wir sind dabei, das nachzuprüfen“, sagte van den Hövel, wollte aber zu genauen Vorgängen keine Auskunft geben. „In der nächsten Woche gibt es einen Fortsetzungstermin. Wir gucken mal, was passiert.“
Verfahren abtrennen
Eine Möglichkeit, die Steinkühler bereits am Dienstag in der Verhandlung mitbekommen hat, würde beim Verhandlungstermin am Dienstag (29. August) darin bestehen, das Verfahren abzutrennen. Heißt: Der Prozess würde dann gegen die drei weiteren Angeklagten geführt.
Steinkühlers Meinung: „Aufgrund der jüngsten Entwicklungen sollte der Kreis als Aufsichtsbehörde seine bisherige Auffassung, kein Bußgeldverfahren gegen die Firma Nottenkämper einzuleiten, noch einmal überprüfen. Dabei muss es gar nicht um ein aktives Tun der dortigen Verantwortlichen gehen, sondern das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten erlaubt auch, bereits ein unterlassenes, fahrlässiges Überwachungsverschulden zu ahnden. Und hier kann und sollte die Verwaltung meines Erachtens eigenständig prüfen, erst recht, da jetzt mit dem Verschwinden nicht mehr aktiv gegen Beteiligte aus dem Umfeld der Firma verhandelt werden kann.“