Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am 17. Januar 2024 entschieden, die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel zur Entnahme von NRWs bekanntester und umstrittenster Wölfin GW954f (Gloria) aus dem Schermbecker Rudel weiterhin auszusetzen. Gegen diesen Beschluss hat der Kreis Wesel laut einer Mitteilung nach Abstimmung mit dem Landesumweltministerium am Montag, 22. Januar 2024, beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.
Die detaillierte Beschwerde-Begründung werde derzeit „in weiterhin enger Abstimmung mit dem Ministerium ausgearbeitet“, so der Kreis, der über die nächsten Schritte informieren will.
Entnahme unwahrscheinlich
Das Verwaltungsgericht hatte drei Eilanträgen von Umweltverbänden stattgegeben und den Abschuss der Wölfin zunächst untersagt. Eine zeitnahe Entnahme der Wölfin wird nun aber mit jedem Tag unwahrscheinlicher, da die Uhr tickt: Die Allgemeinverfügung, mit der Kreis und Umweltministerium kurz vor Weihnachten eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Gloria schaffen wollten, war bis zum 15. Februar befristet, da dann die Reproduktionszeit der Wölfe beginnt.
Bis dahin sind es noch gut drei Wochen. Etwas länger hatte sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf Zeit gelassen, um nach dem zeitnahen Aussetzen der Verfügung vor Weihnachten den Abschuss am 17. Januar weiterhin auszusetzen. Bemängelt wurde seitens des Gerichts, dass nicht ausreichend dargelegt sei, dass durch „Gloria“ ein ernstzunehmender landwirtschaftlicher Schaden drohe. Das Gericht habe keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen können, die eine solche Schadensprognose rechtfertigen könnte. Gloria sei nicht spezialisiert auf das Jagen von Weidetieren.
Passus fehlt in Verordnung
Umweltminister Oliver Krischer hatte sich, um die wirtschaftlichen Schäden zu begründen, anschließend im Umweltausschuss auf die NRW-Wolfsverordnung berufen. Die Wölfin habe 2023 in kurzer Zeitfolge mehrere Male in kurzer Zeitfolge bei Rissen den empfohlenen Herdenschutz überwunden.
Doch dieser Passus findet sich allerdings nicht direkt in der gültigen Wolfsverordnung NRW, sondern im dort genannten Paragrafen 45 des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Rheinische Landwirtschaftsverband hatte das Fehlen dieser konkreten Regelung in der Wolfsverordnung bereits 2022 kritisiert.
„Derzeit überarbeitet die Landesregierung das Wolfsmanagement der Vorgängerregierung, um dieses praxistauglicher und rechtssicherer zu gestalten“, teilte Malte Wetzel aus dem Pressereferat des Umweltministeriums auf Anfrage in dieser Woche mit.
Hauptsacheverfahren folgt
Nach dem Eilverfahren steht auch noch das Hauptsacheverfahren vor Gericht an. Selbst wenn es zu einer deutlichen Beschleunigung der Gerichtsentscheidungen käme, müsste noch die laut Kreis vorbereitete Beauftragung einer sachkundigen Person erfolgen, die die Entnahme durchführen würde. Oder mehrerer.
Und dann müsste es auch noch gelingen, die Wölfin schnell vor das Visier eines Gewehres zu bekommen. All das dürfte am Ende bis zum 15. Februar wohl kaum zu realisieren sein.
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