Die vom Kreis Wesel zum Abschuss freigegebene Wölfin „Gloria“ darf vorerst nicht geschossen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab mit zwei sogenannten Zwischenverfügungen Klagen der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe sowie des NRW-Landesverbandes des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) recht.
Das Abschussverbot gilt, bis das Verwaltungsgericht über die Klagen der beiden Naturschutzverbände entschieden hat. Die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts erklärte mit Blick auf die betroffenen öffentlichen Interessen - den Schutz einer streng geschützten Tierart einerseits und die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden andererseits -, dass die Tötung der Wölfin zunächst untersagt werde, um die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern.
Beschwerde möglich
Über die Eilanträge der Kläger soll im Verlauf der kommenden Wochen entschieden werden. Gegen die Beschlüsse ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster möglich, doch darauf will der Kreis verzichten.
Auf die Eilanträge der Naturschutzverbände hat der Kreis Wesel bereits reagiert. Auf die Frage, ob bereits jemand beauftragt wurde, die Entnahme von Wölfin Gloria durchzuführen, antwortete Eva Richard, Sprecherin des Kreises: „Die örtlichen Revierinhaber werden die Entnahme nicht durchführen. Die Kreisverwaltung Wesel beauftragt mindestens eine geeignete, nach der Wolfsverordnung sachkundige Person. Deren Identität wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt. Die Beauftragung war vorbereitet, wurde aber aufgrund der Eilanträge zurückgestellt.“
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