Abgrabungsverfüllung Mühlenberg Ergebnis der Gefährdungsabschätzung ist da

Mühlenberg: Ergebnis der Gefährdungsabschätzung ist da
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Die Kreisverwaltung Wesel und das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) hat Vertreter der Gemeinden Hünxe und Schermbeck, des Gahlener Bürgerforums sowie der Kreistagsfraktionen über die Ergebnisse der abschließenden Gefährdungsabschätzung für den Mühlenberg informiert. Diese wurde von der Betreiberin der Verfüllung, der Firma Nottenkämper, an den Kreis übergeben und am 13. Februar dem Landtag vorgelegt.

Der vom Kreis beauftragte Gutachter Dr. Michael Kerth stellte die wesentlichen Erkenntnisse aus den umfangreichen Untersuchungen vor. Diese wurden in den vergangenen zwei Jahren am und um den Mühlenberg ausgeführt. Fazit: Derzeit geht vom Mühlenberg keine Gefahr für die Umwelt aus.

Zur Aufrechterhaltung des gefahrlosen Zustandes seien bautechnische Maßnahmen an der Tongrube einschließlich des Betriebs einer Sickerwasserfassung und -behandlung erforderlich. Dr. Kerth sieht weiterhin keine Notwendigkeiten für Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr. Damit der gefahrlose Zustand langfristig gesichert wird, soll eine Machbarkeitsstudie die dafür notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen bis zum Herbst 2023 ermitteln.

Das Gahlener Bürgerforum und der Gahlener Umweltschutzverein äußerten sich dazu in einer Stellungnahme: „Der Kreis teilt in seiner Pressemitteilung leichtfertig mit, dass keine Gefahr besteht. Richtigweise müsste es heißen, dass keine akute Gefahr besteht.“ Forum und Umweltschutzverein erwarten nun die Machbarkeitsstudie und die Benennung von konkreten Maßnahmen.

„Dritte Begutachtung richtig“

Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Es kann jetzt schon festgehalten werden, dass sich die dritte Begutachtung der wiederverfüllten Tongrube als richtig erwies, da die beiden vorherigen Gutachten in entscheidenden Punkten nicht belastbar sind und sich selbst uns Laien Rückfragen aufdrängten, die im Nachhinein berechtigt waren.“ Der neue Gutachter sei zu dem „erschreckenden Ergebnis“ gekommen, „dass die Schadstoffbelastung der Sickerwässer mit sehr hohen Salz- und Schwermetallgehalten auch ohne hochgiftige Ölpellets der BP extrem über den Normen liegt“.

Für das Bürgerforum und den Umweltschutzverein steht fest, „dass die bisherige Sickerwassererfassung mittel- und langfristig versagen wird“. Beide erwarten, dass in Folge dessen sogenannte „Ewigkeitskosten“ entstehen werden. „Hier erwarten wir vom Kreis, dass er alles unternimmt, um eine Kostentragung durch den Steuerzahler zu vermeiden und bereits jetzt Maßnahmen trifft, die eine zukünftige Kostentragungspflicht durch den Betreiber bzw. Grundstückseigentümer sicherstellen.“

Die Sachverhaltsklärung sei noch nicht abgeschlossen, „solange vor dem Landgericht Bochum das letzte Puzzlestück - das abgetrennte und zurzeit ruhende Verfahren gegen den damaligen Prokuristen von Nottenkämper - nicht gerichtlich aufgearbeitet und die Frage geklärt ist, wie die Eigenüberwachung von Nottenkämper und die Fremdüberwachung durch den Kreis Wesel so versagen konnte“.

Zum Hintergrund

Zwischen 2010 und 2013 kam es zu einer illegalen Einlagerung von Ölpellets in der Verfüllung der Tonabgrabung Mühlenberg. Das MULNV hatte im Zuge der Prüfung davon ausgehender Gefahren ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im daraus resultierenden Abschlussbericht zur Evaluierung vorliegender Daten, Ergebnisse und Entscheidungen wurde die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen zur abschließenden Gefährdungsabschätzung und Vorbereitung von eventuellen Sanierungsarbeiten festgestellt.

Im Juli 2021 hatten der Kreis Wesel und die Firma Nottenkämper als Betreiberin der Abgrabung und Verfüllung Mühlenberg einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Die Betreiberin hat sich damit verpflichtet, die nach vorliegendem Gutachten notwendigen Untersuchungsmaßnahmen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen und eine Machbarkeitsstudie für eine gegebenenfalls erforderliche Sanierung der Abgrabung zu erstellen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag bietet dem Kreis Wesel große Sicherheit für die Kostenträgerschaft des Ordnungspflichtigen.

Ein vierter Bericht zu den bisher ausgeführten Arbeiten und die abschließende Gefährdungsabschätzung wurden zwischenzeitlich auf der Internetseite des Kreises Wesel (www.kreis-wesel.de) unter dem Themenbereich 10 „Umsetzung ergänzendes Gutachten MULNV“ veröffentlicht.

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