Die Riss-Serie im ehemaligen Wolfsgebiet Schermbeck, das erweitert wurde und nun Förderkulisse Westmünsterland heißt, geht weiter. Allerdings jetzt im benachbarten Raesfeld.
Die AG Wolf des Bürgerforums Gahlen meldete am 14. August einen Angriff auf eine Herde mit vier Schafen. Zwei Schafe wurden getötet, eines getötet und gefressen. Nur ein Schaf überlebte den Angriff. Gesichert seien die Schafe mit einem 90-Zentimeter-Stromzaun gewesen. Diese Höhe gilt als Grundschutz, empfohlen werden mindestens 1,20 Meter.
Nur einen Tag später wurden am 15. August gleich zwei Attacken auf Schafe gemeldet. Drei Schafe einer Herde von sieben Schafen wurden dabei getötet - ein weiteres Schaf musste später durch den Tierarzt ebenfalls getötet werden. Bei einem weiteren Angriff wurde ein Schaf verletzt, das einen versuchten Kehlbiss aufwies, aber tierärztlich so versorgt werden konnte, dass es den Angriff überlebte.
„Keine Entfernung“
Seit rund vier Wochen gibt es in Schermbeck wieder eine Riss-Serie, nun auch in Raesfeld. Ein Mitarbeiter der AG Wolf des Bürgerforums, der namentlich nicht genannt werden möchte, sagt, dass alle Risse in Schermbeck und Raesfeld in einem Umkreis von vier bis fünf Kilometern Luftlinie stattgefunden hätten. Für Wölfe sei das „keine Entfernung“.
Er hatte bereits vor einigen Tagen Schafhalter im Gebiet gewarnt und empfohlen, Tiere nachts in den Stall zu bringen. Die betroffenen Schafhalter in Raesfeld wollten nicht an die Öffentlichkeit, sagt der Mitarbeiter. Rechtsanwalt Christian Teppe hatte die zunehmende Zurückhaltung von Tierhaltern damit erklärt, dass sie sich nicht Anzeigen von Wolfsschützern aussetzen wollten. Diese würden Tierhalter verklagen bei vermeintlich nicht ausreichendem Schutz durch Zäune, was „in der Sache absurd“ sei. Die Verwirklichung eines Straftatbestandes sei nicht gegeben.
„Gefälligkeitsgutachten“
Als „reines Gefälligkeitsgutachten“ bezeichnet dies aber Christian Berge, Rechtsassessor aus Niedersachsen. Das Gutachten hatte Teppe im Auftrag des Vereins „Weidezone Deutschland“ erstellt. Berge hingegen steht auf der Seite der Wolfsschützer, wird in Medien auch „Anwalt der Wölfe“ genannt. Ein Strafgericht habe 2024 bereits einen Halter für schuldig erklärt, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben, weil dessen Zaun nicht dem empfohlenen Grundschutz entsprochen habe.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Juni 2024 den strengen Wolfsschutz gestärkt. Wenn nicht ganz klar sei, welcher Wolf Tiere gerissen habe, sei ein Abschuss wegen wirtschaftlicher Schäden von Nutztierhaltern nicht gerechtfertigt. Abschüsse müssten die absolute Ausnahme bleiben und zunächst alle Schutzmaßnahmen für Weidetiere ausgeschöpft werden. Bei den Kosten dafür stünden die EU-Staaten in der Verantwortung, im Zweifel dafür Geld bereitzustellen.
Riss-Serie in Schermbeck geht ungebremst weiter: Rechtsanwalt sieht bedenklichen Trend