Die CDU-Ratsfraktion hatte den Erler Stephan Elfering Ende Januar 2023 einstimmig aus ihren Reihen gewählt. Für eine weitere Zusammenarbeit sei das „erforderliche Vertrauensverhältnis“ nicht mehr gegeben, so die Begründung der Fraktion, die in einer Mitteilung dies mit einer unzureichenden Trennung von privaten und politischen Tätigkeiten begründet hatte.
Elfering saß ab da als fraktionsloses Mitglied im Rat und war Beisitzer im Hauptausschuss. Rund vier Monate nach dem Ausschluss hatte Elfering erklärt, dass er sich gegen die Vorwürfe und den Ausschluss zur Wehr setzen werde. Ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Ausschluss „in der Sache nicht gerechtfertigt und auch im formaljuristischen Sinne rechtswidrig war“.
Gerichtsbeschluss
Am Verwaltungsgericht Münster hatte Elfering einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Mit Beschluss vom 6. Dezember gibt die erste Kammer des Gerichts der CDU-Ratsfraktion auf, Elfering „vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die von ihm erhobene Hauptklagesache (...) mit allen Rechten und Pflichten eines Fraktionsmitglieds zur Fraktionsarbeit in der CDU Raesfeld im Rat der Gemeinde Raesfeld zuzulassen“.
„Ich will kein Porzellan zerbrechen“, betont Stephan Elfering auf Anfrage, weshalb er sich zu den Vorwürfen und Hintergründen nicht äußern wolle. Das Vorverfahren sei dem Hauptsacheverfahren vorgeschaltet gewesen, weil bei diesem ein Urteil vielleicht erst in zwei oder zweieinhalb Jahren vorliegen könne. Also zu einem Zeitpunkt, wenn ein neuer Rat gewählt sein könnte. In diesem Fall hätte Elfering bis zu einem endgültigen Urteil sein Recht nicht mehr wahrnehmen können.
Begründung
Bei der Anordnung handelt es sich also nicht um ein Urteil. Doch die Begründung führt in Richtung Elfering aus: „Es besteht ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür, dass ihm der in materieller Hinsicht geltend gemachte Anspruch auf fortgesetzte uneingeschränkte Partizipation an der Fraktionsarbeit der Antragsgegnerin zusteht.“
Der Fraktionsausschluss sei „zumindest in materieller Hinsicht rechtswidrig“, so das Gericht, da „nicht jeder Dissens einen die Ausschließung einzelner Fraktionsmitglieder rechtfertigenden Grund darstellt, sondern nur solche Umstände, die das Vertrauensverhältnis nachhaltig und derart stören, dass eine weitere Zusammenarbeit den übrigen Fraktionsmitgliedern nicht zugemutet werden kann“.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. „Das ist in Prüfung“, sagt dazu Andre Olbing, Stellvertreter von CDU-Fraktionsvorsitzendem Bernhard Bölker.
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