Rauswurf aus CDU-Fraktion abgewendet Stephan Elfering aus Erle sieht weiter Klärungsbedarf

Stephan Elfering (CDU) bekommt vor Gericht Recht, sieht aber weiter Klärungsbedarf
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Der Rauswurf von Stephan Elfering aus der CDU-Fraktion in Raesfeld am 25. Januar vergangenen Jahres war laut Verwaltungsgericht Münster „voraussichtlich rechtswidrig“. Nun teilte Stephan Elfering aus Erle mit: „Für mich persönlich, meine Familie, meinen Bruder, mit dem ich ein gemeinsam gegründetes Unternehmen führe, grenzten die öffentliche Diffamierung und die geäußerten Anschuldigungen gegen meine Person an Rufmord, dem es in aller Entschiedenheit zu widerstehen galt.“

Ziel war die Aufarbeitung

So hatte der Erler mit dem Gang zum Gericht das Ziel, den Sachverhalt juristisch aufzuarbeiten und den Fall juristisch vor dem Verwaltungsgericht Münster bewerten zu lassen. Aus diesem Grund hatte Stephan Elfering mit Datum vom 27. September 2023 ein Eilverfahren gegen die CDU-Fraktion vor dem Verwaltungsgericht Münster eingeleitet und zudem am 01.12.2023 Klage gegen die CDU-Fraktion vor dem Verwaltungsgericht Münster erhoben.

Das Verwaltungsgericht Münster gab dem Eilantrag statt und führte in seinem Beschluss vom 6. Dezember 2023 aus, dass ein Fraktionsausschluss von Elfering nicht gerechtfertigt sei. Die CDU-Fraktion habe gegen geltendes Recht verstoßen und Stephan Elfering zu Unrecht ausgeschlossen.

Beschwerde der CDU-Fraktion

Gegen diesen Beschluss hatte die CDU-Fraktionsführung am 20. Dezember 2023 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW Beschwerde eingelegt, die durch den 15. Senat des OVG-NRW als höchste deutsche Instanz in dieser Sache, mit Datum vom 13. Februar 2024, als unanfechtbar zurückgewiesen wurde.

Der Streitwert wurde vom Verwaltungsgericht Münster auf 10.000 Euro festgesetzt, das Oberverwaltungsgericht setzte den Streitwert für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 10.000 Euro fest, wie Stephan Elfering nun mitteilte. „Ich habe in beiden Verfahren zu 100 Prozent Recht bekommen“, erklärte er.

Fortführung des Verfahrens?

Am 19. März 2024 sei Stephan Elfering dann von CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernhard Bölker unter anderem schriftlich mitgeteilt worden: „Da ein rechtskräftiger Beschluss des Hauptsacheverfahrens vor Abschluss der Wahlperiode nicht zu erwarten ist, hält die Fraktion eine Fortführung des Verfahrens nicht für sinnvoll. Der durch die Gerichtsentscheidung in der Sache nicht mehr umsetzbare Beschluss vom 25. Januar 2023 wird daher aufgehoben.“

Weiter teilte Stephan Elfering mit: „Für mich, meine Familie und unsere Mitarbeiter klingt das alles nicht nach einer aufrichtigen Entschuldigung vonseiten der CDU-Fraktionsführung, sondern eher nach einem hilflosen Versuch, jetzt irgendwie ‚aus der Nummer rauszukommen‘, mit der fragwürdigen Zielsetzung, die Sache ad acta legen zu können.“ Doch dieses Verfahren habe einige Fragen aufgeworfen, die laut Elferings Meinung nach noch klärungsbedürftig seien und beantwortet werden sollten.

Gegenüber der Dorstener Zeitung wollte sich Fraktionsvorsitzender Bernhard Bölker am Mittwoch nicht äußern.