Sechs Mal hatte sich ein Raesfelder zwischen November 2021 und Juli 2022 Marihuana in geringen Mengen gekauft. Diese lagen zwischen einem und fünf Gramm. Deshalb stand er vor dem Jugendrichter am Borkener Amtsgericht. „Blöd gelaufen“, sagte er. Ob das denn „stimmt so“ bedeute, wollte der Richter von ihm wissen. Das sei richtig, so der Angeklagte.
Mit 15 Jahren habe er das erste Mal Drogen genommen, zwischenzeitlich unter dem Einfluss seiner Freundin aufgehört, dann wieder angefangen. Das Marihuana habe er für den Eigenbedarf gekauft, so der Angeklagte.
Das Vorstrafenregister bot einigen Lesestoff. In fünf Fällen war von Strafe abgesehen worden. Die Eltern hätten sich getrennt, so die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Es habe familiäre Probleme gegeben. Wegen der Betäubungsmittelproblematik habe der Raesfelder auch keinen Führerschein. Sie riet zur Anwendung des Jugendstrafrechts, einer Drogenberatung und Sozialstunden.
Lob für den Angeklagten
Der Vorsitzende regte eine Einstellung gegen 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit an. Dem schloss sich der Vertreter der Anklage nicht an. Eine Verurteilung sei nötig. So beantragte er 80 Sozialstunden und die Aufnahme einer Drogenberatung. „Sie sind auf einem guten Weg“, sagte er zum Angeklagten.
Das Urteil: 70 Stunden Sozialarbeit innerhalb von drei Monaten sind abzuleisten und die Aufnahme einer Drogenberatung.
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