NABU: Gemeinde soll weniger Osterfeuer genehmigen

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NABU: Gemeinde soll weniger Osterfeuer genehmigen

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Der Naturschutzbund fordert die Raesfelder Verwaltung auf, die Zahl der Osterfeuer zu reduzieren. Auch soll das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen strenger reguliert werden.

Raesfeld

, 17.10.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Chriss Hintemann vom NABU-Kreisverband Borken führt in ihrer Anregung an, dass die Gemeinde Raesfeld die sogenannten „Schlagabraumverordnungen“ und Genehmigungsverfahren von Osterfeuern an geltendes Recht sowie an Klimawandel und Bundesnaturschutzgesetz anpassen solle. Unter Schlagabraum versteht man in der Forstwirtschaft Holz- und Pflanzenreste.

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Viele Gehölzhaufen, so Hintemann, würden wochen- oder sogar monatelang vor dem Verbrennen aufgestapelt. „Sie dienen damit vielen Vögeln als Nistplatz. Diese werden dann mitsamt der Jungvögel entweder verbrannt oder bei einer Umschichtung des Gehölzes getötet.“ Gleiches gelte für Kaninchen oder Igel.

Abstände oft nicht eingehalten

Oft habe der NABU auch festgestellt, dass bei Feuern vorgeschriebene Abstände zu Gebäuden, Wegen und Wäldern nicht eingehalten würden. „Eine umfassende Überwachung so vieler Feuer, wie sie in einigen Kommunen stattfinden, ist nicht möglich, weil sie im privaten Bereich stattfinden. Es wäre also erstrebenswert, dass weit weniger Feuer abgebrannt werden.“

Osterfeuer seien nur im Rahmen der Brauchtumspflege gerechtfertigt, als Gemeinschaftserlebnis. „Dadurch, dass nur wenige Osterfeuer öffentlich und kontrolliert stattfinden, können der Brandschutz, der Umweltschutz und der

Tierschutz viel besser berücksichtigt werden“, zieht Hintemann ihr Fazit.

„Komplettes Verbot der Osterfeuer“

In diesem Jahr mussten Osterfeuer wegen Corona abgesagt werden. „Sollte sich die Coronasituation derart gestalten, dass im Jahr 2022 oder später keine Veranstaltungen wie das Osterfest stattfinden dürfen, empfehlen wir ein

komplettes Verbot der Osterfeuer, ohne Alternativfeuer anzubieten“, so die NABU-Projektleiterin.

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Sie schlägt vor, dass „Brauchtumsfeuer in einen digitalen Lageplan (z.B. Geodatenatlas) eingetragen werden“. Abstände könnten dann nachgemessen werden, „zweitens kann die Karte mit den Standorten online gestellt werden. Damit ist gewährleistet, dass die Veranstaltungen wirklich für jeden öffentlich zugänglich gemacht werden und trotzdem der Datenschutz garantiert ist, da

hier nur ein Standort und kein Name veröffentlicht wird“.

Totholzecken angeregt

Schlagabraumfeuer sollten auch nur noch im selben Zeitraum wie bei Pflegemaßnahmen von Gehölzen erlaubt werden, so der NABU, also vom 30. September bis zum 1. März - zum Schutz der Tiere. „Bestenfalls bleiben

die Schlagabraumstapel deshalb für mindestens ein Jahr liegen oder werden direkt als Totholzhecke angelegt.“

Der Raesfelder Rat beschäftigt sich am 25. Oktober mit dem Thema, das nach Willen der Verwaltung in den Hauptausschuss verwiesen werden soll.

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