Erneut liegen der Verwaltung drei Anträge für Baumfällungen in Raesfeld vor. Der Bau- und Umweltausschuss berät sich dazu am Montag, 28. Oktober. Noch im Februar waren zwei Linden ein Streitthema unter den Politikern in Raesfeld. Letzten Endes mussten die Bäume bei zwei Ja-Stimmen mehr weichen.
Der Arbeitskreis Grünflächen hatte kürzlich die Zustände einiger Bäume begutachtet, die laut Antrag gefällt werden sollen. Bei den Bäumen handelt es sich um eine amerikanische Roteiche am Lukasweg, einen Baum auf der angrenzenden Grünfläche am Heideweg und einen weiteren Baum neben einem Gebäude an der Schermbecker Straße.
Amerikanische Roteiche
Die amerikanische Roteiche sei laut Vorlage so groß geworden, dass die Nachbarn „eine sehr starke Verschattung der Freiflächen“ hinnehmen müssten. Außerdem würden bei heftigem Wind auch Äste herunterfallen, die Schäden anrichten könnten. Ein Ast soll das Dach eines Nachbarhauses schon beschädigt haben.
Arbeitskreis Grünflächen
Der Arbeitskreis Grünflächen hat den Baum nach Besichtigung bewertet und sich dafür ausgesprochen, den Baum nicht zu fällen. Diese Entscheidung hängt jedoch von einer nachbarrechtlichen Prüfung ab, die inzwischen erfolgt ist.
Weitere Fällung beantragt
Der Eigentümer des Grundstücks Heideweg 56 hat zudem die Fällung des vorderen Baumes auf der angrenzenden Grünfläche beantragt. Seine Begründung: Herabfallende Blätter würden jährlich die Dachrinne verstopfen und den Vorgarten verunreinigen. Auch würden die Äste auf das Hausdach schlagen. Zudem entstehe eine drohende Gefahr durch herabstürzende Äste durch eine nachlassende Vitalität des Baumes.
Der Eigentümer würde sich bereit erklären, den Baum durch einen spitzkronigen Baum zu ersetzen.

Das Problem: Der Baum ist aufgrund seiner Größe durch die Baumschutzsatzung der Gemeinde Raesfeld geschützt und befindet sich in einem gesunden Zustand. Nach Besichtigung des Baumes empfiehlt der Arbeitskreis Grünflächen, dem Antrag nicht zu folgen und den Baum zu erhalten.

Der Eigentümer des Grundstücks Schermbecker Straße 4 beantragt die Entfernung des Baumes auf dem Grünstreifen an der Straße Upen Plass neben seinem Haus. Er begründet seinen Antrag damit, dass der Baum sehr groß werden würde und er in der Nähe schon einen weiteren Baum gepflanzt habe.
Der Baum sei nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt, weise aber einen gesunden Zustand auf. Auch hier empfiehlt der Arbeitskreis Grünflächen nach Besichtigung des Baumes, dem Antrag nicht zu folgen und den Baum zu erhalten.