Als zuständige Entsorgungsträgerin ist die Gemeinde Raesfeld per Gesetz dazu verpflichtet, Abfälle zu sammeln und sie zu den Entsorgungsanlagen zu transportieren. Diese Aufgabe kann sowohl durch eine regelmäßige Abfuhr („Holsammlung“) als auch durch ein Bring-System eines Wertstoffhofes erfüllt werden. In Raesfeld wird von dieser Möglichkeit laut Sitzungsvorlage schon seit Jahren Gebrauch gemacht.
Zunächst übernahm die Gemeinde den Wertstoffhof in Eigenregie. Seit Anfang Juli 2002 betreibt die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland, kurz EWG, den Wertstoffhof in Raesfeld. Zunächst im Rahmen eines Betriebsführungsvertrages, später eigenverantwortlich durch eine Übernahme. Hierzu schloss die Gemeinde Raesfeld 2011 eine privatrechtliche Abstimmungsvereinbarung mit der EWG über den Betrieb eines Wertstoffhofes.
Mittlerweile sind neue Gesetze verabschiedet worden. Die Entsorgung der Abfälle soll kommunal weiter verbessert werden. Hierzu beabsichtigen die Gemeinde Raesfeld und der Kreis Borken, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Delegation der Aufgaben zum Einsammeln und Befördern von Abfällen im Rahmen des Wertstoffhofes zu schließen, heißt es in einer Vorlage für den Hauptausschuss der Gemeinde Raesfeld.
Die Aufgabenübertragung auf den Kreis Borken soll bei einer Zustimmung per Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit erfolgen.
Die Vereinbarung muss im nächsten Schritt noch von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. Bis dahin behält die aktuelle Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der EGW ihre Gültigkeit. Da der Kreis Borken ebenfalls die EGW mit dem Betrieb der Wertstoffhöfe beauftragt, wird die EGW den Wertstoffhof in Raesfeld weiterführen.
Die Details hierzu werden dann in einer separaten Vereinbarung zwischen der Gemeinde Raesfeld und der EGW geregelt. Die Betriebskosten des Wertstoffhofes fließen dann in die Berechnung der Abfallentsorgungsgebühren ein. Der Hauptausschuss tagt am 24. Juni um 17 Uhr im großen Sitzungssaal im Raesfelder Rathaus.