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Wahlhelfer für die Landtagswahl: Stadt Olfen ohne Probleme bei der Suche
Politik
Für die Landtagswahl in NRW am 15. Mai ist ein Team, das sich um Organisatorisches und die Auszählung kümmert, unabdingbar. Die Stadt Olfen ist mit genügend Personal genau darauf vorbereitet.
Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen steht in knapp drei Wochen an. Dann können alle wahlberechtigen Bürger ihre Stimme abgeben und den zukünftigen Landtag in NRW mitbestimmen. Bevor es aber zu einer neuen Zusammensetzung kommt, braucht es Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die am 15. Mai für einen geregelten Ablauf sorgen. Einige Kommunen sind laut einer Pressemittelung des Vereins „Mehr Demokratie“ diesbezüglich noch nicht ideal aufgestellt. In Olfen hatte man jedoch keine großen Probleme bei der Rekrutierung.
96 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer braucht die Stadt Olfen für die kommende Landtagswahl. Und knapp drei Wochen zuvor haben die Verantwortlichen ihr Team komplett, bestätigt Thorsten Cornels, Fachbereichsleiter für die Themen Bürgerbüro, Ordnung und Sicherheit bei der Stadt Olfen.
Die verschiedenen Positionen innerhalb der Wahlhelfergruppen - dazu gehören unter anderem Wahlvorsteher und Schriftführer - werden aus organisatorischen Gründen hauptsächlich mit Mitarbeitenden der Stadtverwaltung besetzt. Für ihre Arbeit erhalten die Mitglieder des Wahlvorstandes pauschal eine Summe in Höhe von 50 Euro. Die Beschäftigten der Verwaltung erhalten laut der Stadt Olfen zusätzlich einen Freizeitausgleich.
Wenn es am 15. Mai zu Ausfällen innerhalb der Wahlhelferteams kommen sollte, wird im ersten Schritt auf die Reserveliste zurückgegriffen, erklärt Thorsten Cornels auf Anfrage. Falls nicht alle einberufenen Beisitzer erscheinen und es mit Rücksicht auf die Beschlussfähigkeit erforderlich sein sollte, kann der Wahlvorsteher zudem die fehlenden Beisitzer notfalls auch aus den anwesenden Wahlberechtigten verpflichten. Dies sei bislang jedoch noch nicht vorgekommen, so die Stadt Olfen.
Grundsätzlich müssen alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für ihre Arbeit während der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen wahlberechtigt sein. Dies bedeutet, dass sie bereits 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich in diesem Bundesland aufhalten und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Seit 2016 hat mich der Lokaljournalismus gepackt. Erst bei der NRZ und WAZ gearbeitet, dann in Hessen bei der HNA volontiert. Nun bei den Ruhr Nachrichten als Redakteurin zu Hause. Wenn ich nicht schreibe und recherchiere, bin ich in den Bergen beim Wandern und Klettern unterwegs.
