Im Sommer vergangenen Jahres sah sich die Stadtverwaltung zum Handeln gezwungen: Weil es in der Bilholtstraße immer wieder zu nächtlichen Ruhestörungen, Vandalismus und anderen Straftaten kam, beschloss der Rat im Juni 2021 eine Erweiterung der Sperrzeiten für „Schank - und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten“ im Stadtgebiet. Bereits am 15. Juli lief diese Verordnung aus. Der Rat entschied am Dienstag (13.12.), diese nicht zu verlängern.
Bis zum Sommer galt für Gaststätten noch eine Sperrzeit von 2 bis 6 Uhr unter der Woche und von 3 bis 6 Uhr am Wochenende. Ende Juli änderte die Stadt dann die Strategie – und war damit erfolgreich. „Durch ein mittels Allgemeinverfügung der Stadt Olfen erlassenes Alkohol- und Glasverbot auf bestimmten Straßen im Stadtgebiet ist eine Beruhigung der Situation zu beobachten“, berichtet die Stadt.
Ausnahme an Karneval
Weil keine nennenswerten Beschwerden von Anwohnern oder polizeiliche Einsätze mehr zu verzeichnen seien, könne die Sperrzeit wieder dauerhaft von 5 auf 6 Uhr verkürzt werden. Dieser Empfehlung folgte der Rat einstimmig.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung sieht für bestimmte Tage weiterhin eine Ausnahme von der Sperrzeit vor. In der Silvesternacht, in der Nacht auf Weiberfastnacht und den anderen Karnevalstagen sowie beim „Tanz in den Mai“ können die Olfenerinnen und Olfener und den Gaststätten durchfeiern.
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