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Mit Axt in den Saal gestürmt: Selmer steht wegen Körperverletzung im Leohaus vor Gericht
Prozess
Eine schwere Körperverletzung war das Resultat einer Geburtstagsparty im Leohaus. Dafür muss sich nun ein Selmer verantworten. Unfassbar, mit welchen Gegenständen er zur Party anrückte.
Mit einer Axt oder einem Beil, mit einem Messer, einem Baselballschläger und Pfefferspray, beziehungsweise Reizgas soll eine Gruppe Männer den 30. Geburtstag eines Selmers gestürmt haben, der im Leohaus mit Gästen feierte.
Der Vorfall ereignete sich im Februar 2017, nun wird gegen vier mutmaßlich Beteiligte des Überfalls am Landgericht Münster verhandelt. Vorwurf unter anderem: gefährliche Körperverletzung. Mehrere Menschen wurden bei dem „Sturm“ verletzt.
Der Tat in der Nacht vom 19. auf den 20. Februar ging offenbar ein Streit im familiären Umfeld des Feiernden voraus. Sein Bruder und der Freund einer gemeinsamen Cousine gerieten möglicherweise aneinander. Klar ist das nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht.
Kontrahent zur Rede gestellt
Zumindest soll dieser Freund (27) zwischen ein und zwei Uhr nachts mit weiteren Männern zur Feier zurückgekommen sein, um seinen Kontrahenten zur Rede zu stellen. Dabei wurde laut Anklage ein Gast, der sich der Gruppe im Eingangsbereich entgegenstellte, mit Messerstichen sowie Schlägen und Tritten gegen Rücken und Brust verletzt, ein anderer mit einem Schlag auf den Kopf, womöglich mit einem Baseballschläger.
Nach mehreren Verhandlungstagen ließ der 27-Jährige aus Selm am Donnerstag durch seinen Anwalt erstmalig erklären, dass er tatsächlich „mit einer Axt“ in den Saal gestürmt und sie in einen Tisch gehauen habe. „Was hinter mir war, habe ich nicht gesehen. Dass jemand verletzt wurde, habe ich erst später bei der Polizei erfahren. Er habe nicht mit der Axt nach jemandem geschlagen“, verlas der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 27-Jährige nach dem ersten Streit im Leohaus Bekannte anrief, um mit ihnen zusammen die Party aufzumischen. Ja, er habe von einer Tankstelle in Selm aus „Bekannte kontaktiert“, hieß es in der Erklärung.
Mitangeklagt sind Männer aus Herten (22), Oer-Erkenschwick (28) und Euskirchen (32). Das Verfahren gegen letzteren stellte das Gericht am Donnerstag ein, weil ihm eine Tatbeteiligung „wahrscheinlich nicht nachzuweisen“ sei, wie der Vorsitzende Richter erklärte. Außerdem erwarte den Mann wegen anderer Urteile von Gerichten bereits eine Haftzeit bis zum Jahr 2026.
Keine Kooperationsbereitschaft
50 bis 60 Gäste sollen bei der Feier zugegen gewesen sein, „überwiegend Russlanddeutsche“, sagte am Donnerstag eine Kellnerin aus. „Es ging am Abend zügig mit Wodka los“. Aber die Stimmung sei entspannt gewesen. Am frühen Abend sei es zur ersten Auseinandersetzung gekommen. Bei der Tat nachts sei dem Gastgeber Tränengas in die Augen gesprüht worden.
Einer jener Polizisten, die zuerst am Tatort waren, erklärte: „Wir hatten das Gefühl, dass man uns nicht hat alles sagen wollte. Man war sehr wenig kooperationsbereit, auch von Seiten der Geschädigten.“ Die beiden von Messer beziehungsweise einem Schlag auf den Kopf verletzten Gäste behaupteten als Zeugen, sich so gut wie gar nicht mehr an tätliche Übergriffe gegen sie erinnern zu können.