Kreis Coesfeld hält Gundsteuererhöhung in Olfen für rechtens Mattern: „Transparenz sieht anders aus“

Kreis Coesfeld hält Gundsteuererhöhung in Olfen für rechtens
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Der Rat der Stadt Olfen hat am 21. März dieses Jahres beschlossen, als Bestandteil der Konsolidierungsvorschlagsliste der Verwaltung zum Haushalt 2024 den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 501 Prozent (bis dato 410) zu erhöhen. Dem Olfener Bürger Hans Oswald Mattern stoßen mehrere Dinge dabei sauer auf:

  • Dass der Steuerbescheid mit dem neuen Hebesatz von 501 Prozent bereits am 8. März verarbeitet worden sei, die entscheidende Ratssitzung aber erst für den 21. März anberaumt war.
  • Dass im Zuge der politischen (Ausschuss-)Beratungen verschiedene Zahlen zur geplanten Anhebung vorgelegt worden seien. So habe die Verwaltung ursprünglich eine Anhebung auf nur 450 Prozent vorgeschlagen. Bürger hätten bis zum Schluss keine transparenten Informationen erhalten.

Mattern hat gefragt, ob das Verfahren und letztendlich der beschlossene Hebesatz von 501 Prozent rechtsgültig seien.

Die Stadt Olfen hatte - auf Anfrage der Redaktion - bereits unter anderem mitgeteilt, dass der Steuerbescheid mit dem Hebesatz von 501 Prozent deshalb bereits am 8. März verarbeitet worden sei, weil mit der mehrheitlichen Zustimmung des Rates zum Haushalt am 21. März - und damit zum Hebesatz von 501 Prozent - zu rechnen gewesen sei.

Mittlerweile hat der Kreis Coesfeld seine Stellungnahme abgegeben, die der Redaktion vorliegt. Zwar sei eine erste Bekanntmachung des Haushaltsentwurfs im Amtsblatt 1/2024 und wegen redaktioneller Fehler im Amtsblatt 2/2024 erneut erfolgt. Jedoch sei eine Frist zur Erhebung von Einwänden (durch die Bürger; Anm. d. Red.) bis zum 5. März festgelegt worden. Die Mindestfrist sei erfüllt, urteilt der Kreis Coesfeld.

„Die Tatsache, dass in der Bekanntmachung auf die Entwurfsfassung der Haushaltssatzung, welche noch einen Hebesatz der Grundsteuer B in Höhe von 450 Prozent vorsieht, hingewiesen wird, ist nicht schädlich“, teilt der Kreis weiter mit. „Denn die fragliche Erhöhung des Hebesatzes auf nunmehr 501 Prozent ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgt. Die Kommune ist jedoch nicht dazu verpflichtet, die in der Bekanntmachung des Entwurfs bezeichneten Haushaltsunterlagen im Laufe des Beratungsverfahrens fortwährend zu aktualisieren.“

Durch die Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 8. Mai sei ein „etwaiger Fehler“ nachträglich geheilt worden.

Das Verfahren und die Grundsteuererhöhung in Olfen selber seien nicht zu beanstanden, teilt der Kreis Coesfeld mit.
Das Verfahren und die Grundsteuererhöhung in Olfen selber seien nicht zu beanstanden, teilt der Kreis Coesfeld mit. © picture alliance/dpa

Zum von Hans Oswald Mattern kritisierten Zeitpunkt der Verarbeitung der Grundsteuerbescheide vor der entscheidenden Ratssitzung nimmt der Kreis Coesfeld unter anderem so Stellung: „Das Datum der Bescheiderstellung hat (...) keine rechtliche Wirkung, vielmehr kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Bescheids an“

Die Festsetzung des Hebesatzes liege im Ermessen der Kommune. Subtext: Und ist damit nicht zu beanstanden.

Abschließendes Urteil des Kreises Coesfeld: „lm Übrigen bestehen keine Bedenken hinsichtlich des Verfahrensablaufs, sodass ein weitergehendes kommunalaufsichtliches Einschreiten nicht angezeigt ist.“

Die Reaktion Hans Oswald Matterns auf das Schreiben des Kreises, unterzeichnet vom Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr, liest sich unter anderem so: „Die Antwort ist grob überlesen so, wie es zu erwarten war.“ Und weiter: „Es ist aus parteipolitischer Sicht verständlich, dass der Ursprung der drastischen Erhöhung von 410 auf 501 Prozent Grundsteuer B (entgegen den Berechnungen des Kämmerers 450 Prozent) nicht in den Haushaltsberatungen erfolgt ist, sondern in der Klausurtagung der CDU.“

Er mache sich große Sorgen um die Zukunft Olfens, sagt Mattern. „Wenn es ausreicht, bei drastischen Steuererhöhungen vor den Ratsbeschlüssen zum 8. März die Bescheide zu erstellen und dann am 8. Mai (nach zwei Monaten) diese bekannt zu machen und das dann ,nachträglich geheilt‘ ist, verstehe ich unter bürgerfreundlicher, ehrlicher Transparenz etwas völlig anderes.“