Ob die Meldung wilder Müllkippen, Fundsachen oder Eichenprozessionsspinner, der Urkunden-Service, die Anzeige der Hundehaltung, der Erstantrag zum Bürgergeld oder einfach die Terminvergabe für das Bürgerbüro – all das ist auch von zu Hause aus möglich. Doch für viele Dienstleistungen der Stadt müssen die Olfenerinnen und Olfener weiterhin das Rathaus aufsuchen.
Dabei liegen die Vorteile der Digitalisierung selbst für die Stadtverwaltung auf der Hand. Die Bürgerinnen und Bürger sparten einerseits Zeit und Wege, da sie nicht an Öffnungszeiten und Terminvergaben gebunden seien. Zudem würden Ressourcen durch weniger Papierausdrucke geschont und – ein häufiger Kritikpunkt bei der Bearbeitung von Anträgen – die Bearbeitungszeiten seien kürzer.

Bei der Umsetzung digitaler Lösungen für den Behördengang hängt die Stadt Olfen allerdings hinterher. Eine Zeitplanung mit konkreten Terminvorgaben für die Umsetzung gebe es zwar nicht, heißt es von der Stadt. Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ – als Onlinezugangsgesetz bekannt – verpflichtete die Behörden jedoch dazu, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Eines der Probleme hierbei: „Vielfach scheitert die Umsetzung von Online-Diensten an einer medienbruchfreien Weiterverarbeitung von Anträgen in den jeweils vorhandenen kommunalen Fachverfahren beziehungsweise den hierfür nötigen Schnittstellen oder einer (rechts-)sicheren Authentifizierung des jeweiligen Antragstellers“, teilt die Stadt mit.
Zuständigkeiten ein Problem
Die Herausforderung liegt auch in der Zuständigkeit. Die liegt für viele städtische Dienstleistungen grundlegend gar nicht bei der Stadt selbst. Beim größten Teil der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen liegt die „Regelungskompetenz“ beim Bund, vollzogen werden müssen die aber bei den Ländern und Kommunen.
Die Anbindung an sogenannte EfA-Leistungen („Einer für Alle“), bei dem ein digitaler Verwaltungsakt von einer Behörde entwickelt und anschließend allen anderen für die Nutzung zur Verfügung gestellt wird, stellt laut Stadt eine zusätzliche Hürde dar. Diese Entwicklungen seien oft noch nicht ausgereift und daher nicht einheitlich einsetzbar.
Auch kurzfristige Strategie-Wechsel sieht die Stadtverwaltung als Grund für Verzögerungen. Um sich über den Computer „ausweisen“ zu können, mussten sich Antragstellende bis vor Kurzem noch für das „Servicekonto.NRW“ registrieren. „Seit Beginn dieses Jahres hat das Land jedoch entschieden, auf eine weitere Fortentwicklung dieses Dienstes zu verzichten und sich fortan mit der ‚Bund-ID‘ an das Nutzerkonto des Bundes anzuschließen.“
Anmeldeportal für Kita-Platz
Weil die Umsetzung digitaler Leistungen oft abhängig von übergeordneten Behörden sei, müssten beispielsweise Online-Anträge zur Bewilligung von SGB II-Leistungen durch den Kreis Coesfeld bisher lediglich in Form eines PDF-Dokumentes zur Weiterverarbeitung weitergeleitet werden.
Konkret in Planung ist ein kreisweites Kita-Anmeldeportal, in dem auch Olfener Eltern künftig einen Kitaplatz für ihr Kind vermittelt bekommen sollen. Für die Anmeldungen an Grund- und weiterführenden Schulen entwickelt das Land NRW aktuell die Plattform „Schüler Online 2.0“, dessen Start sich voraussichtlich auf September 2023 verschiebt.
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