
Noch weist in der Landschaft kaum etwas auf die Neue Stever hin. Bürgermeister Wilhelm Sendermann will in seinen Aussagen zu dem neuen Gewässer trotzdem nicht missverstanden werden. © Füllgraf/Strauß
Bürgermeister will Protokoll ändern: Keine Entscheidung im Olfener Rat
Ratssitzung
Olfens Bürgermeister Wilhelm Sendermann will ein Protokoll zur „Neuen Stever“ ändern lassen. Aber auch im Rat wurde nicht über den Antrag abgestimmt. Diesmal aus einem anderen Grund.
Der Einwand von Bürgermeister Wilhelm Sendermann gegen ein Protokoll des Bau- und Umweltausschusses (BUA) stand bei der Ratssitzung am Dienstag (21. Juni) erneut auf der politischen Tagesordnung. Bereits drei Wochen zuvor sollte die Niederschrift des BUA vom 30. November 2021 angepasst werden, weil sich der Bürgermeister falsch wiedergegeben fühlt. Aber auch im Rat gab es dazu keine Entscheidung.
Es geht um Aussagen von Sendermann zur „Neuen Stever“: Laut Protokoll sprach Sendermann in der BUA-Sitzung vor knapp sieben Monaten von einer 80-prozentigen Förderung des Stever-Projektes durch das Land NRW und davon, dass der Eigenanteil am Ende durch Ökopunkte refinanziert wird.
Redebedarf trotz fehlender Zuständigkeit
Der Bürgermeister gab aber auch bei der jüngsten Ratssitzung an, dass er die Landesförderung und die Eigenfinanzierung durch Ökopunkte lediglich in Aussicht gestellt hätte – und will das auch so im Protokoll verewigt wissen. Er erläuterte allerdings, dass die Zuständigkeit bei dem Gremium liegt, für das das Protokoll erstellt wurde: dem BUA. Eine Entscheidung war somit an diesem Tag nicht möglich. Trotzdem gab es noch Redebedarf.
Ratsmitglied Ralf Wozniak (Grüne) fiel die aus seiner Sicht weiterhin fehlerhafte Formulierung des Antrags auf. Wegen der wurde die Entscheidung bei der vergangenen Sitzung des Umweltausschusses auch vertagt. Sendermann gab zu, dass der einleitende Satz seines Antrages „missverständlich formuliert“ gewesen sein könnte. Die dortige Forderung: „Dem Einwand wird entsprochen und die Niederschrift wie folgt geändert.“
Gleichzeitig verwies der Bürgermeister darauf, dass im weiteren Verlauf des Antrags auf den Ablauf einer rechtmäßigen Anpassung eingegangen wird: Eine unterzeichnete Niederschrift gilt als Urkunde und darf nachträglich nicht geändert werden. Der BUA muss somit beschließen, dass die Niederschrift fehlerhaft war und diesen Beschluss wiederum zur Niederschrift bringen, die dann einer Korrektur gleichkommt.
Mehrere Sitzungen sind verstrichen
Für die kommende BUA-Sitzung am 23. August wird der Beschlussvorschlag dennoch eindeutiger eingeleitet. „Dem Einwand wird entsprochen und die Unrichtigkeit der Niederschrift [...] wird festgestellt“, ist in der Überarbeitung zu lesen.
Auf die Frage der UWG-Fraktion zur Sinnhaftigkeit einer so späten Anpassung des Protokolls entgegnete der Bürgermeister: „Es wäre ein Leichtes gewesen, das bereits in der letzten BUA-Sitzung zu beschließen.“ Sendermann bleibe bei seiner Meinung: Er möchte später nicht mit Aussagen zitiert werden, die er so nicht getätigt habe.
Eingereicht hat Sendermann seinen Einwand am 28. März – und ließ damit zwei Sitzungen seit Veröffentlichung des Protokolls verstreichen. Die Gemeindeordnung NRW sieht eine Protokoll-Beanstandung jedoch für die darauffolgende Sitzung vor.
Dazu erklärt Sendermann in seinem Antrag: „Hinsichtlich der Fragstellung, ob die Feststellung der Unrichtigkeit nur in der ‚folgenden Sitzung‘ erfolgen kann, wird von der Kommunalaufsicht [...] keine klare ‚Ausschlussfrist‘ hinsichtlich der folgenden Sitzung gesehen.“ Heißt: Die Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld hätte bei einer Beanstandung eines mehrere Sitzungen alten Protokolls keine Einwände.
Keine Tonbandmitschnitte angefertigt
Für den Nachweis des Gesagten bietet die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Olfen Hilfe an: „Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, dürfen Tonbandmitschnitte von Sitzungen erfolgen.“ Die würde bei einer beantragten Änderung noch einmal angehört und mit dem Protokoll abgeglichen.
Einen Nachweis, was tatsächlich in der Ausschusssitzung am 30. November 2021 gesagt wurde, wird eine Tonaufzeichnung jedoch ohnehin nicht erbringen können: Es wurde keine Aufnahme angefertigt.
1989 im Ruhrgebiet geboren, dort aufgewachsen und immer wieder dahin zurückgekehrt. Studierte TV- und Radiojournalismus und ist seit 2019 in den Redaktionen von Lensing Media unterwegs.
