Absagen: Kreis Coesfeld und seine Kommunen sagen eigene Veranstaltungen ab

Absagen

Der Kreis Coesfeld und seine Kommunen sagen grundsätzlich alle eigenen Veranstaltungen zunächst bis Ende April 2020 ab. Ausnahmen sind lediglich absolut notwendige Veranstaltungen.

Nordkirchen, Olfen, Herbern

, 12.03.2020, 19:33 Uhr / Lesedauer: 1 min
Landrat Christian Schulze Pellengahr

Landrat Christian Schulze Pellengahr © Foto Thomas Aschwer

Die Zahl der nachweislichen Ansteckungen mit dem Coronavirus ist am Donnerstag von 26 auf 30 Fälle angestiegen: In Lüdinghausen gibt es einen weiteren nachgewiesenen Fall, in Senden meldet das Kreisgesundheitsamt drei weitere Fälle. Somit sind es nun sechs Fälle in Ascheberg, zwei in Dülmen, drei in Lüdinghausen, zwei in Olfen und 17 in Senden.

Der Kreis Coesfeld und seine Kommunen empfehlen dringend allen, auch privaten Veranstaltern, grundsätzlich alle Veranstaltungen zunächst bis Ende April abzusagen. Auch hier sind zwingend notwendige Veranstaltungen ausgenommen, wie etwa Kandidatenaufstellungen, oder solche Veranstaltungen, die für die Sicherstellung des öffentlichen Lebens, insbesondere auch für die Versorgung der Bevölkerung, unverzichtbar sind – zum Beispiel Wochenmärkte.

Aufruf zu Rücksichtnahme und Solidarität

„Das wird zu Einschränkungen führen. Aber in diesen Tagen sind Rücksichtnahme auf besonders Gefährdete, gesellschaftliche Solidarität und gemeinsame Vorsorge gefordert“, unterstreicht Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr. Und Lüdinghausens Bürgermeister Richard Borgmann ergänzt in seiner Funktion als Sprecher der Bürgermeister: „Jede und jeder kann verantwortungsvoll dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen – im Sinne der Betroffenen.“

Sollte ein Veranstalter, ungeachtet der Empfehlung von Kreis und Kommunen, eine Veranstaltung mit weniger als 1.000 Besucherinnen und Besuchern bis Ende April durchführen (wollen), ist wie bisher eine individuelle Einschätzung durch den Veranstalter erforderlich – und gegenüber dem jeweiligen Ordnungsamt anzugeben.

Private Veranstalter können weiter selbst entscheiden

Hierbei sind die allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und aktuellen Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts hilfreich und zu berücksichtigen. In erster Linie entscheidet der Veranstalter vor Ort, ob er seine Veranstaltung verantwortet oder absagt.

Die örtlichen Ordnungsbehörden können gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Kreisgesundheitsamt Auflagen erteilen oder eine Absage anordnen.