Weitere Fälle von Geflügelpest im Kreis Coesfeld Tote Wildgänse an mehreren Stellen

Weitere Fälle von Geflügelpest im Kreis Coesfeld: Tote Gänse gefunden
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Seit rund drei Wochen (24. Februar) gilt für alle Halterinnen und Halter von Geflügel in Olfen, Nordkirchen, Ascheberg und allen anderen Kommunen des Kreises Coesfeld die Aufstallpflicht. Das ist die Folge mehrerer bestätigter Fälle von Geflügelpest, die in Lüdinghausen, Rosendahl und Coesfeld aufgetreten waren. „Wir hoffen, dass die Aufstallpflicht und die gewissenhafte Umsetzung der Bio-Sicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter verhindert, dass die Geflügelpest in unsere Hausgeflügelbestände eingetragen wird und dass wir vor allem aufgrund des nahenden Frühlings mit seiner höheren UV-Strahlung diese Aufstallpflicht möglichst bald wieder aufheben können“, hatte Amtstierarzt Dr. Markus Nieters damals erklärt.

Ob die Aufstallpflicht demnächst wieder aufgehoben werden kann, ist mittlerweile aber fraglich. Denn an gleich vier weiteren Stellen gibt es neue Fälle von Geflügelpest bei toten Vögeln. Proben von toten Wildgänsen in Coesfeld am Kalksbecker See, am Flugplatz Borkenberge bei Seppenrade und in Dülmen am Kettelbachteich und in den Heubachwiesen waren positiv, wie der Kreis Coesfeld auf Anfrage bestätigt.

Wildgänse wurden tot in Coesfeld, Lüdinghausen und Dülmen gefunden.
Wildgänse wurden tot in Coesfeld, Lüdinghausen und Dülmen gefunden. © picture alliance/dpa

Mehrere Bedingungen

Die Stallpflicht bedeutet für alle Halterinnen und Halter, dass das Geflügel „rund um die Uhr“ im Stall gehalten werden muss. Alternativ können die Tiere auch in einer Schutzvorrichtung gehalten werden, die nach oben so abgedeckt ist, dass keine Ausscheidungen von Wildvögeln eingetragen werden können; diese muss auch seitlich „vogeldicht“ sein, also über engmaschige Gitter verfügen, durch die auch keine Spatzen kommen können.

Die anderen, sowieso geltenden Bio-Sicherheitsmaßnahmen bleiben weiterhin bestehen. Es muss ausgeschlossen sein, dass alle Futtermittel, Wasser, Einstreu und sonstige Gegenstände vorher Kontakt zu Wildvögeln gehabt haben. Ställe oder Schutzvorrichtungen dürfen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden.

Zwei weitere Kreise betroffen

Vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig Träger und Ausscheider der Viren – und können daher zur Ausbreitung der Viren und zur Einschleppung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen. Die Krankheit ist für Hausgeflügel hochansteckend, verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitssymptomen und führt meistens zum Tod der infizierten Tiere.

In Nordrhein-Westfalen gilt die Aufstallpflicht in Folge der Geflügelpest neben dem Kreis Coesfeld auch in den Kreisen Wesel und Kleve. Dort wurde diese bereits Mitte Dezember 2022 angeordnet. Der erste Ausbruch bei gehaltenen Vögeln in NRW wurde am 3.10.2022 in Bottrop festgestellt. Die Sperrzone dort ist mittlerweile wieder aufgehoben.

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