Geflügelpest im Kreis Coesfeld bei toter Graugans nachgewiesen
Vogelgrippe
Eine tot aufgefundene Graugans am Coesfelder Berg ist nachweislich an der Geflügelpest gestorben. Das Veterinäramt empfiehlt Stallhaltung im Umkreis und mahnt die Meldepflicht für Geflügel an.

Die Geflügelpest ist bei einer toten Graugans (Symbolbild) im Kreis Coesfeld nachgewiesen worden. Für Geflügelhalter, aber auch alle anderen Menschen, gibt das Veterinäramt jetzt weitere Hinweise. © picture alliance/dpa
Zu Monatsbeginn war am Coesfelder Berg eine Graugans tot aufgefunden worden. Das Kreisveterinäramt hatte das tote Tier zur Untersuchung an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA MEL) in Münster weitergeleitet.
Nun kam der Nachweis: „Das Tier ist an der Geflügelpest verendet; es hatte sich also mit der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) infiziert, auch ‚Vogelgrippe‘ genannt“, teilt die Pressestelle des Kreises am Freitag (18.2.) mit. Das gehe aus dem am Donnerstag im Veterinäramt eingegangenen Untersuchungsbefund des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) hervor.
„Da es sich um ein Einzeltier handelt, sieht das Veterinäramt aktuell noch von der Errichtung von Restriktionszonen mit weitreichenden Folgen für die darin befindlichen Geflügelbestände ab“, sagt Kreisveterinär Dr. Markus Nieters dazu.
Geflügel sicherheitshalber in den Stall
Um zu verhindern, dass die Geflügelpest von Wildvögeln auf die Hausgeflügelbestände überspringt, empfiehlt das Veterinäramt aber ganz eindringlich, das Hausgeflügel bis auf Weiteres insbesondere in dem Gebiet zwischen Coesfeld, Holtwick, Osterwick, Billerbeck und Darup aufzustallen.
„Die insgesamt 33 Geflügelhalter, die dem Veterinäramt in einem Drei-Kilometer-Radius um den Fundort bekannt sind, werden umgehend vom Veterinäramt schriftlich benachrichtigt“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Meldepflicht für Halter
In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt noch einmal ausdrücklich auf die Bedeutung der Meldepflicht hin.
Jeder Geflügelhalter – ob Landwirt oder Hobbyhalter – muss seinen Geflügelbestand bei der Tierseuchenkasse NRW als zuständiger Stelle spätestens mit Beginn der Haltung anmelden (www.landwirtschaftskammer.de). Zu finden ist der Eintrag laut Kreis unter der Rubrik „Landwirtschaft“, Unterpunkt „Tierseuchenkasse“, Stichwort „Meldung Tierzahlen“.
Die Tierseuchenkasse leite dann die Daten in regelmäßigen Abständen an das Veterinäramt weiter. „Verstöße gegen die Meldepflicht sind nicht nur bußgeldbewehrt, sondern erschweren auch die amtstierärztliche Seuchenbekämpfung“, teilt die Pressestelle weiter mit. Das könne dann eine Ausbreitung der Seuche mit vielen weiteren - eigentlich vermeidbaren - Todesfällen zur Folge haben.
Hilfreich sei auch, sofort eine Kopie der Anmeldung auch an das Veterinäramt, E-Mail: veterinaerdienst@kreis-coesfeld.de, zu senden. Dann liegen die Daten auch dort umgehend vor.
Tote Vögel nicht anfassen, sondern melden
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die Geflügelpest unter Umständen auch beim Menschen Krankheitssymptome hervorrufen kann. „Bei ungewöhnlichen Totfunden, insbesondere von Wassergeflügel und Greifvögeln, sollten diese daher nicht selber aufgesammelt werden, sondern unter Angabe des genauen Fundortes dem Veterinäramt gemeldet werden“, betont Veterinär Nieters.
Weitere Infos und Links zu den Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des FLI, und zum aktuellen Stand zur Geflügelpest im Kreis Coesfeld gibt es auf: www.serviceportal.kreis-coesfeld.de