Entscheidung über Termine 2017
Wann öffnen Nordkirchens Geschäfte sonntags?
An welchen Sonn- und Feiertagen sollen die Nordkirchener Geschäfte für den Verkauf öffnen? Und wann dürfen sie überhaupt öffnen? Über die geplanten Verkaufstage entscheiden die Politiker in dieser Woche. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Der Blick über das Rathaus Nordkirchens hinweg auf den Ortskern und die Randbezirke.
Wie viele verkaufsoffene Sonn- und Feiertage sind überhaupt möglich?
Vier stehen den Kommunen zur Verfügung, sagt Mechtild Kammert, Fachbereichsleiterin Bürgerservice, Familie, Soziales der Gemeinde Nordkirchen. In dem Beschlussvorschlag, über den der Haupt- und Finanzausschuss berät, sind sogar nur drei Tage vorgesehen: 19. März, 2. April und 30. April. Bestimmte Warengruppen dürfen sogar an bis zu 40 Sonn- oder Feiertagen im Jahr verkauft werden.
Was ist der Unterschied zwischen den genannten verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen?
An maximal vier Sonn- und Feiertagen im Jahr dürfen Geschäfte für eine Dauer von fünf Stunden öffnen. Gebunden sind diese Öffnungstage aber laut Paragraph 6, Absatz 1 Ladenöffnungsgesetz NRW, grundsätzlich an „örtliche Feste, Märkte, Messen oder ähnliche Veranstaltungen“. Darüber hinaus müsse die Veranstaltung eine übergeordnete Rolle haben, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster im vergangenen Jahr feststellte.
„Die verkaufsoffenen Sonntage sind mit hohen Auflagen versehen“, erklärt Mechtild Kammert. Den „übergeordneten Charakter“ musste die Gemeinde Nordkirchen beispielsweise auch für den am kommenden Sonntag, 19. März, stattfindenden Hollandmarkt nachweisen. Dafür habe die Gemeinde eine geschätzte Besucherzahl des Marktes sowie die Größe der Gesamtverkaufsfläche übermittelt, so Mechtild Kammert. Laut Gesetz müssen die geplanten Tage an die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer gemeldet werden.
Für die insgesamt 40 Sonn- und Feiertage gelten andere Vorschriften. Diese Tage stehen laut Gesetz nur „Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus“ zur Verfügung. Dies treffe auch auf Nordkirchen zu. Verkauft werden dürfen an diesen Sonn- und Feiertagen aber nur „Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind“ und „Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen“. Die Geschäfte dürfen bis zu acht Stunden öffnen.
Gilt der Verkauf für alle Ortsteile?
Nein. Die verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage sind im Falle der touristischen Begründung an den Ortsteil Nordkirchen oder im anderen Fall an den Veranstaltungsort gebunden. Wobei die größten Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlung, wie der Hollandmarkt oder der Maimarkt am 30. April ebenfalls in Nordkirchen stattfinden.
Wann stehen die verkaufsoffenen Tage fest?
Nach der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss steht die Ratsentscheidung am Donnerstag, 16. März, 17.30 Uhr im Bürgerhaus an.