Verkaufsoffene Sonntage 2024 in Nordkirchen Verwirrung um Anzahl der Termine

Verkaufsoffene Sonntage 2024: Verwirrung um Anzahl der Termine
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Verkaufsoffene Sonntage bedürfen einer sogenannten ordnungsbehördlichen Verordnung. Es soll ja schließlich alles nach Recht und Gesetz vonstatten gehen. Und eine solche Verordnung hat einiges zu regeln.

„Eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen aus Anlass zum Beispiel eines Marktes ist nur zulässig, wenn die prägende Wirkung des Marktes für den öffentlichen Charakter des Tages gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiegt, weil sich letztere lediglich als Annex zum Markt darstellt“, steht unter anderem im Ladenschlussgesetz NRW. Übersetzt bedeutet das: Ein verkaufsoffener Sonntag ist nur zulässig, wenn er nicht für sich allein steht, sondern anlässlich einer größeren Veranstaltung geplant ist.

Weiter heißt es im Ladenschlussgesetz NRW: „Die vorgesehene Ladenöffnung muss in engem räumlichen Bezug zum konkreten Markt- oder sonstigen Geschehen stehen, welches Anlass der Ladenöffnung ist.“ Übersetzung: Nur die Geschäfte in Nordkirchen dürfen beispielsweise an einem Sonntag öffnen, wenn sich die größere Veranstaltung in Nordkirchen abspielt. Die Geschäfte in Südkirchen und Capelle sind dann außen vor.

„Nach einer zwingend anzustellenden Prognose muss die voraussichtliche Besucherzahl des Marktes größer sein als die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher bei alleiniger Öffnung der Verkaufsstellen“, heißt es zudem im Gesetz. Also: Wenn abzusehen ist, dass die Veranstaltung mehr Besucherinnen und Besucher ziehen wird, als wenn nur die Geschäfte öffnen würden, ist alles okay.

Die Gemeindeverwaltung hat geprüft, ob es Veranstaltungen gibt, bei denen auch die Geschäfte öffnen dürfen. Herausgekommen sind zwei Termine: der 17. März aus Anlass des Hollandmarktes und der 8. September aus Anlass des Barock-Festivals.

Auch während des Barockmarktes soll es einen verkaufsoffenen Sonntag geben.
Auch während des Barockmarktes soll es einen verkaufsoffenen Sonntag geben. © Günther Goldstein (Archiv)

Die Politik hat nun darüber zu befinden, ob diese beiden Verkaufsoffenen Sonntage tatsächlich stattfinden dürfen oder nicht.

Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, hat die Gemeindeverwaltung für die politischen Sitzungen folgendes erklärt: „Der räumliche Bezug zu den Verkaufsstellen auf der Schloß- und Bergstraße ist vorhanden, da die Veranstaltungen jeweils auch in diesem Bereich des Ortskernes stattfinden. Nach Angabe vom Tourist-Management der Gemeinde Nordkirchen werden zum Hollandmarkt circa 6000 Besucher und zum Barock-Festival circa 10.000 Besucher in der Gemeinde Nordkirchen erwartet. An sonstigen Verkaufstagen sind circa 300 potentielle Käufer vor Ort.“

So weit, so gut. Damit wären diese beiden Veranstaltungen also genehmigungsfähig. Wenn es in der jüngsten Haupt- und Finanzausschusssitzung (HFA) nicht einen Hinweis von Michael Bomholt, Chef von Nordkirchen-Marketing, gegeben hätte. Er erinnerte an zwei geplante Veranstaltungen von Nordkirchen-Marketing, die sich seiner Meinung nach durchaus auch für verkaufsoffene Sonntage eignen würden: die Lange Tafel am 30. Juni und der Weihnachtsbummel am 8. Dezember. Die tauchen aber in der Liste der zu genehmigenden verkaufsoffenen Sonntage für 2024 nicht auf. Bürgermeister Dietmar Bergmann erklärte in der HFA-Sitzung: „Wir prüfen das.“

Letztendlich hat der Rat am 7. März endgültig darüber zu beschließen, welche verkaufsoffenen Sonntage zu genehmigen sind. Womöglich muss er dann über vier statt zwei Termine befinden. Für den Hollandmarkt und das Barock-Festival empfiehlt der HFA jedenfalls dem Rat einstimmig, sie mit verkaufsoffenen Sonntagen bereichern zu lassen.