Zwei Jugendliche in Nordkirchen durch Böller schwer verletzt Junge (13) verliert Hand

Schwerer Unfall mit Feuerwerk in Nordkirchen: Junge (13) verliert Hand
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Zu einem schweren Unfall mit Feuerwerkskörpern kam es am Neujahrsabend (01. Januar 2024) gegen 19 Uhr in Nordkirchen auf dem Parkplatz der Fachhochschule für Finanzen. Ein genauer Hergang des Sachverhalts sei bislang noch nicht bekannt, erklärt die Pressestelle der Kreispolizeibehörde Coesfeld am Mittwoch, 2. Januar. Fest stehe, dass beim Entzünden der Feuerwerkskörper ein 13-Jähriger und ein 14-Jähriger (beide aus Nordkirchen) schwer verletzt wurden.

Laut Polizei fehlten dem 14-Jährigen zwei Finger und dem 13-Jährigen die ganze rechte Hand, als die Rettungskräfte eintrafen.

Rettungswagen brachten sie in Krankenhäuser. Bei beiden besteht zum aktuellen Zeitpunkt keine Lebensgefahr, teilt die Polizei mit.

Wer Beobachtungen gemacht hat, oder Hinweise in dieser Sache geben kann, wird gebeten sich bei der Polizei in Lüdinghausen unter 02591-7930 zu melden.

Erlaubnis nötig

Bei den Böllern handele es sich um Feuerwerkskörper der Klasse F3. Die Polizei betont in diesem Zusammenhang, dass die beiden Jugendlichen gar nicht im Besitz des Feuerwerks der Klasse F3 hätten sein dürfen. Dieses dürfe nur von besonders qualifizierten Personen mit Befähigungsschein abgebrannt werden, berichtet die Polizei.

Wie die Jugendlichen an die Böller gekommen sind, sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen, heißt es aus der Polizei-Pressestelle.

Privatpersonen ab dem 18. Lebensjahr dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F3 erwerben und verwenden, wenn sie im Besitz einer Erlaubnis nach Paragraf 7 und/oder Paragraf 27 des Sprengstoffgesetzes sind, oder einen Befähigungsschein nach Paragraf 20 des Sprengstoffgesetzes besitzen.

  • Paragraf 7 Sprengstoffgesetz: Die Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder zur Wiedergewinnung explosionsgefährlicher Stoffe schließt die Erlaubnis ein, explosionsgefährliche Stoffe, auf die sich die Erlaubnis bezieht, zu vertreiben und anderen zu überlassen.
  • Was darf man mit dem Erlaubnisschein nach Paragraf 27er? Der Erlaubnisschein nach berechtigt den Inhaber (...) zum ganzjährigen, privaten Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen beziehungsweise Feuerwerkskörpern.
  • Paragraf 20 Sprengstoffgesetz: Wer bei einem Erlaubnisinhaber nach Paragraf 7 des Sprengstoffgesetzes beschäftigt ist, mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht und verantwortliche Person (zum Beispiel Aufsichtsperson oder Lagerverwalter) im Sinne des Sprengstoffgesetzes ist, bedarf eines Befähigungsscheines nach Paragraf 20 des Sprengstoffgesetzes.

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