Nicht zum ersten Mal rückt die fehlende Baumschutzsatzung in den Fokus der politischen Diskussionen. Bereits im Frühjahr hatte die Gemeindeverwaltung Nordkirchen angekündigt, dass das Thema Baumschutzsatzung vorbereitet und in einer politischen Ausschusssitzung diskutiert werden soll. In der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und gemeindliche Entwicklung am Dienstag, 3. Dezember, machte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Vorstoß. Ihr Antrag hat unter anderem zum Ziel, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, eine Baumschutzsatzung zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ihren Antrag begründen die Grünen so:
„Vor dem Hintergrund zunehmender Flächenversiegelung und als Folge wachsender Flächenkonkurrenz nehmen die Eingriffe in den Baumbestand sowohl im öffentlichen Raum als auch auf privaten Flächen zu. So ist es zum Beispiel bei vielen Nordkirchener Bürgern und Bürgerinnen auf großes Unverständnis gestoßen, als im Frühjahr dieses Jahres im Zuge der geplanten Wohnbebauung in Altendorf mehrere zum Teil sehr alte Bäume vom Investor gefällt wurden. Eine Baumschutzsatzung verfolgt einen klaren gemeinschaftlichen Zweck. Der Erhalt und der Schutz von Baumbeständen (und auch Hecken) in Nordkirchen betrifft das Gemeinwohl nicht nur derer, die in unserer Gemeinde leben, sondern auch derer, die als Touristen nach Nordkirchen kommen. Bäume schaffen Zonen der Ruhe und Erholung und dienen somit eindeutig dem Gemeinwohl, das in der Verhältnismäßigkeit dem Eigeninteresse übergeordnet ist - ganz im Sinne des Grundgesetzartikels: ,Eigentum verpflichtet‘ (Artikel 14, Grundgesetz). Die Fällung von gesunden Bäumen beeinflusst über mehrere Jahrzehnte die Lebensqualität in der Gemeinde: Durch ihre hohe Verdunstungsleistung und als Schattenspender sorgen Bäume bei steigenden sommerlichen Temperaturen für die Erhaltung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen wie privaten Raum. Bäume dienen als CO2-Senker und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels. Durch das Fällen von gesunden Bäumen kommt es zu einer Beeinträchtigung der Artenvielfalt und der Anpassungsfähigkeit des Naturhaushalts im Zuge des Klimawandels.“

Bürgermeister Dietmar Bergmann wies in der Ausschusssitzung darauf hin, dass die Gemeindeverwaltung gerade dabei sei, Vor-und Nachteile einer Baumschutzsatzung für Nordkirchen zu erarbeiten und das, was erarbeitet wird, in die politische Diskussion zu bringen.
Reaktionen aus dem Ausschuss:
„Die Argumente verfangen nur dann, wenn eine Baumschutzsatzung tatsächlich zu verstärktem Baumbestand führt, was überhaupt nicht sicher ist“, sagte Michael Plenge (UWG). Er plädiere dafür, die Ergebnisse der Prüfung der Gemeindeverwaltung abzuwarten.
„Ich wundere mich etwas über den Antrag“, erklärte Gereon Stierl, Chef der SPD-Fraktion. Die Verwaltung habe ja zugesichert, aufzuarbeiten, was für und was gegen eine Baumschutzsatzung spricht.
Markus Pieper, Vorsitzender der CDU/FDP-Fraktion, schlug ebenfalls vor, die Ergebnisse der Gemeinde abzuwarten und nicht bereits jetzt schon einen Beschluss zum Grünen-Antrag herbeizuführen. „Es geht doch schon damit los, welche Mustersatzung wir nehmen.“ Er schlug der Gemeindeverwaltung vor, zu prüfen, wie das Thema in anderen Kommunen geregelt ist.
Genau das tue die Verwaltung unter anderem, erwiderte der Bürgermeister. Er erklärte mit Blick auf die Grünen-Fraktion: „Es gibt rechtliche Aussagen, dass Baumschutzsatzungen nicht für den Außenbereich gelten dürfen. Was in Altendorf im Frühjahr passiert ist, hätten wir durch eine Baumschutzsatzung gar nicht verhindern können.“ Es gebe eine Regelungsvielfalt, die einmal zusammenzufassen und für die politische Diskussion darzustellen sei, „um zu erfassen, was wir wollen“.
Mit Ergebnissen sei 2025 zu rechnen, erklärte Dietmar Bergmann. Und: „Wir werden das nicht auf die lange Bank schieben.“
Einen Beschluss fällte der Ausschuss nicht.