
Uta Spräner von den Grünen freute sich darüber, dass es vermutlich perspektivisch eine neue OGS-Beitragsordnung in Nordkirchen geben wird. © dpa/privat
OGS-Beiträge in Nordkirchen ändern sich: Für einige wird es günstiger
Kinderbetreuung in Nordkirchen
Von 7 zu 34 Beitragsstufen: Die neue Regelung der Gemeinde Nordkirchen zu den Gebühren für den Offenen Ganztag wird deutlich differenzierter. Die meisten werden sich drüber freuen.
Die beste Veränderung wurde schnell herausgefunden: Mit der Umwandlung des Grundschulverbundes Nordkirchen zur Offenen Ganztagsschule, die zum 1. August 2023 erfolgen soll, ist auch die Betreuung der Kinder in den Ferien gesichert. „Das ist ein wichtiges Signal“, waren sich die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Schule, Sport und Kultur einig.
Klara Döbbelin-Südfeld, Familienbeauftragte der Gemeinde, erklärte bei der Sitzung am Dienstag (18. August): „Die Mauritiusschule hat die Regelung, dass die Kinder drei Wochen der Sommerferien, Herbst- und Osterferien betreut werden. Das schlagen wir auch für den Grundschulverbund vor.“
Da die Kinder dann über das gesamte Jahr betreut werden, wird der Elternbeitrag auch über die gesamten zwölf Monate erhoben. Zum Vergleich: Aktuell zahlen Familien bei der Übermittagsbetreuung zehn Monate die jeweiligen Gebühren.
Höchstbeitrag bei einem Verdienst von 73.000 Euro und mehr
Apropos Gebühren: Diese werden sich ändern. Hintergrund dafür ist, dass die Elternbeiträge für die Betreuungsangebote (OGS, ÜMI, 13+) seit 2015 nicht mehr verändert wurden. Aktuell gibt es sieben Beitragsstufen; bei einem Brutto-Einkommen unter 15.000 Euro ist kein Beitrag fällig. Ab einem Jahreseinkommen über 73.000 Euro fällt der Höchstbeitrag an. Bei höheren Einkommen gibt es keine weitere Ausdifferenzierung.
Im vergangenen Sommer hat der Kreis Coesfeld die Elternbeitragstabelle für den Besuch einer Kindertageseinrichtung an die Beitragssatzungen der Stadtjugendämter Dülmen und Coesfeld angepasst. Diese Beitragstabelle zeichnet sich dadurch aus, dass bis zu einem Einkommen von 24.000 Euro kein Beitrag fällig wird.
„Mehr Beitragsgerechtigkeit für Eltern“
Danach sind die Beiträge sehr differenziert auf insgesamt 34 Beitragsstufen (überwiegend 2000 Euro-Schritte) verteilt. „Dies führt für Eltern zu deutlich mehr Beitragsgerechtigkeit als die früheren Einkommensstufen mit Schritten von 12.000 Euro“, teilte Alina Kundt von der Verwaltung mit.

Am Standort Südkirchen, der zum Grundschulverbund Nordkirchen gehört, werden die Schulkinder ab dem 1. August 2023 im Offenen Ganztag betreut. © Goldstein
Ein paar Beispiele: Für Eltern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 38.000 Euro wird es im Monat 20 Euro billiger. Statt 75 Euro würden sie 55 Euro pro Kind zahlen. Bei der Stufe bis 48.000 Euro werden es hingegen fünf Euro mehr. Ab dem 1. August 2023 würden statt 75 Euro 80 Euro fällig.
„Für die unteren Einkommensklassen bedeutet das eine spürbare Entlastung. Die höheren Einkommensklassen müssen mehr zahlen als vorher, wobei wir uns auch noch höhere Beiträge gewünscht hätten“, sagte Uta Spräner von den Grünen. Letztlich wurde dem Beschluss einstimmig zugestimmt. Letztlich entscheiden wird jedoch der Rat am 3. November.
Gemeinde schlägt systemübergreifende Geschwisterermäßigung vor
Übrigens: Im Vergleich zur vorigen Satzung hat sich auch die Geschwisterregelung geändert. Bisher erhalten Familien durch den Kreis Coesfeld eine Ermäßigung,
wenn sie zwei oder mehr Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen.
In den Betreuungsangeboten der Grundschulen hat die Gemeinde Nordkirchen eine Geschwisterermäßigung von 50 Prozent gewährt. Eine Ermäßigung, wenn ein Kind in einer Kindertageseinrichtung und ein weiteres Kind in OGS oder ÜMI sind, gibt es bislang nicht. Genau das will die Gemeinde ändern.
Vorgeschlagen wird eine systemübergreifende Geschwisterermäßigung, wenn für ein Kind in der Kindertageseinrichtung der volle Elternbeitrag erhoben wird. In der neuen Regelung heißt es: „Besucht von einer Familie ein vollzahlendes Kind eine
Kindertageseinrichtung, so wird für das zweite und jedes weitere Kind, das die Offene Ganztagsgrundschule besucht, eine Ermäßigung von 75 Prozent des Elternbeitrags gewährt. Dies gilt nicht, wenn sich das Kita-Kind in den beitragsfreien Kindergartenjahren befindet. Dann wird für das erste Kind in der OGS der volle Elternbeitrag erhoben.“
Gebürtiger Brandenburger. Hat Evangelische Theologie studiert. Wollte aber schon von klein auf Journalist werden, weil er stets neugierig war und nervige Fragen stellte. Arbeitet gern an verbrauchernahen Themen, damit die Leute da draußen besser informiert sind.
