Die Villa Altendorf ist verkauft. Der neue Besitzer möchte sie umbauen und auf dem Grundstück auch neu bauen. Das bietet nun auch den Nachbarn Chancen, Pläne zu verwirklichen. © Stephanie Tatenhorst

Aus dem Gemeinderat

Neubaupläne in Altendorf: Außenbereichssatzung soll aufgestellt werden

Die Villa Altendorf ist verkauft, der neue Besitzer möchte umbauen und weitere Gebäude errichten. Diese Pläne können nun allen helfen, die ebenfalls in dem Bereich wohnen und bauen möchten.

Nordkirchen

, 12.03.2022 / Lesedauer: 3 min

Bei vier Gegenstimmen hat der Rat der Gemeinde Nordkirchen am Dienstagabend die Einleitung eines Verfahrens beschlossen, in dem es um die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Gemarkung „Altendorf“ geht. Denn auf einem Grundstück südlich der Straße nach Capelle soll gebaut werden.

Im Volksmund ist das Gebäude, das zuletzt als Studentenunterkunft genutzt wurde, als „Villa Altendorf“ bekannt. Die Adresse Altendorf 4 wurde im vergangenen Jahr vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb an einen privaten Investor verkauft. Der hat inzwischen einen Bauantrag zum Umbau gestellt.

Doch der neue Eigentümer hat noch weitere Pläne: Auf den noch freien Grundstücksflächen möchte der Unternehmer mittelfristig weitere Wohngebäude errichten. Die Rede ist von drei Doppelhäusern und einem Reihenhaus mit drei Wohneinheiten.

Außenbereichssatzung bietet Chancen

Um das betroffene Grundstück, aber auch die umliegenden städtebaulich ordnen zu können, bietet das Baugesetzbuch die Möglichkeit, eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Durch dieses Instrument kann die Gemeinde dann bestimmen, dass für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen Wohnbebauung von einigem Gewicht besteht, weitere Wohngebäude in einem angemessenen und vertretbarem Maße ermöglicht werden können.

Bislang, so teilte die Gemeinde in der Vorlage mit, sind Bauanträge in Altendorf aufgrund der hohen Auflagen nur unter größeren Umständen genehmigt oder auch abgelehnt worden. Die neue Satzung könnte den betroffenen Grundstückseigentümern nun ermöglichen, ihre Bestandsgebäude zu erweitern und weitere bauliche Anlagen wie Carports oder Garagen zu errichten. Doch auch der bestehende Wunsch bei einzelnen Eigentümern, Wohnhäuser auf den größeren Grundstücken zu errichten, könnte dann erfüllt werden.

Keine verkehrstechnischen Probleme zu erwarten

Die einzige Nachfrage, die aus dem Rat dazu kam, war die, ob es durch etliche Neubauten zu verkehrstechnischen Problemen kommen könne, aber das verneinte die Verwaltung. Ob es anderweitige Probleme beim Bauen, wie Altlasten auf den Grundstücken oder Blindgänger im Boden geben könne, müsse die Zeit zeigen. Das könne man aktuell noch nicht vorhersagen, erklärte Josef Klaas, Fachbereichsleiter für Bauen, Planung und Umwelt bei der Gemeinde Nordkirchen.

Bei vier Gegenstimmen der Grünen, die gegen jegliche Art der Flächenversiegelung sind, wurde mehrheitlich entschieden, die Außenbereichssatzung aufzustellen und künftige Bautätigkeit zu ermöglichen.

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