In der letzten Augustwoche stellen die politischen Gremien in Nordkirchen die Weichen für die weitere Entwicklung der bedeutendsten Baumaßnahme der Gemeinde: das Hotelquartier. Nachdem sich der Ausschuss für Bauen und Planung in der Vorwoche außer Stande gesehen hatte, ein Votum zum Bebauungsplan abzugeben, liegt die Entscheidung jetzt beim Rat. Er tagt am Donnerstag (31. 8., 17.30 Uhr) im Bürgerhaus. Zwei Tage zuvor wird sich auch der Haupt- und Finanzausschuss mit dem Großprojekt beschäftigen, das auf einem fünf Hektar großen Grundstück zwischen Dorf und Schlossbereich fünf Ziele realisieren will: Hotel, Schule, Schwimmbad, medizinisches Zentrum und rund 200 Wohnungen. Am Dienstag (29. 8., 17.30 Uhr) wird es um die sogenannte Genussscheinregelung gehen - im nichtöffentlichen Teil.
Die Ankündigung hatte Markus Pieper (CDU) bereits im Bauausschuss gemacht. Die Genussscheinregelung dürfe aus Sicht der CDU/FDP-Fraktion „nicht automatisch, das heißt ohne neue Eckpunkte und ohne weitere Bedingungen“, verlängert werden, sagte er.
Wie erst im Mai 2023 öffentlich bekannt wurde, hatte die Gemeinde der „Am Gorbach Grundbesitz & Immobilien GmbH“, der Eigentümerin des Grundstücks, vier Millionen Euro zur Verfügung gestellt, im Zuge dieser Genussscheinvereinbarung: eine vertraglich abgesicherte Geldanlage, die der Gemeinde„ den Zugriff auf das betreffende Grundstück“ sichere, wie Bürgermeister Dietmar Bergmann (SPD) auf Anfrage erklärt hatte. Sie mache eine Weiterveräußerung des Grundstückes ohne die Gemeinde unmöglich. Die Genussscheinvereinbarung laufe zum Ende des Planungsprozesses aus. Dieser Zeitpunkt schien bei Vertragsabschluss allerdings in greifbarerer Nähe zu sein. Nachdem das Land NRW plötzlich seinen Rückzug aus dem Projekt angekündigt hatte - ursprünglich wollte es eine Fortbildungsakademie mit 260 Zimmern in Nordkirchen bauen -, mussten die Beteiligten das Projekt neu ausrichten, jetzt mit Wohnungen und medizinischem Zentrum. Die Genussscheinregelung wurde seitdem immer wieder verlängert. Jetzt fordert Markus Pieper eine neue Bewertung.
Warum „nicht öffentlich“
„Das geschieht“, sagte Pieper mit Blick auf die rund 20 Zuhörerinnen und Zuhörer im Bauausschuss, „zum Schutze aller nicht öffentlich“. Da es um Vertragsangelegenheiten geht, bei denen die sogenannten berechtigten Interessen des Vertragspartners zu schützen sind, sieht die Gemeindeordnung den Ausschluss der Öffentlichkeit vor. „Nicht öffentlich heißt aber nicht unehrlich“, betonte Markus Pieper.
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