Bikertreff in Nordkirchen: Polizei erwischt Motorradfahrer-Gruppe bei illegalem Treffen

Coronavirus

Dieser Besuch des Nordkirchener Bikertreffs könnte teure Konsequenzen haben. 28 Biker hatten sich anscheinend am Samstag am Bikertreff Nordkirchen verabredet - und wurden erwischt.

Nordkirchen

, 28.03.2020, 19:25 Uhr / Lesedauer: 1 min
Der Bikertreff Nordkirchen ist ein beliebtes Ausflugsziel für Motorradfahrer von nah und fern. Derzeit ist die Gastronomie allerdings wegen der Corona-Pandemie geschlossen. Am Samstagnachmittag trafen sich dort trotzdem 28 Biker.

Der Bikertreff Nordkirchen ist ein beliebtes Ausflugsziel für Motorradfahrer von nah und fern. Derzeit ist die Gastronomie allerdings wegen der Corona-Pandemie geschlossen. Am Samstagnachmittag trafen sich dort trotzdem 28 Biker. Sie wurden von der Polizei erwischt. © Tobias Weckenbrock (Archiv)

Dass der Bikertreff Nordkirchen für Besucher derzeit geschlossen hat, hielt am Samstag einige Motorradfahrer offenbar nicht davon ab, sich dort trotzdem zu versammeln. Genauso wenig schienen sie sich vom geltenden Kontaktverbot mit mehr als einer weiteren Person beeindrucken zu lassen, wie die Polizei jetzt mitteilt.

„28 Biker haben sich am Samstagnachmittag (28.3.) gegen 14.20 Uhr an einem geschlossenen Bikertreff in Nordkirchen verabredet. Sie konsumierten dort an den Sitzgelegenheiten der Außengastronomie selbst mitgebrachte Getränke“, schreibt die Kreispolizeibehörde Coesfeld in einer Pressemitteilung. Wegen des Verstoßes gegen das Ansammlungsverbot nach der Coronaschutzverordnung und darin liegendem Vergehen nach dem Infektionsschutzgesetz legten Polizisten gegen die 28 Biker eine Strafanzeige vor.

Polizei macht noch einmal auf Infektionsschutz-Regelungen aufmerksam

Der Betreiber des Bikertreffs und das Ordnungsamt der Gemeinde Nordkirchen kümmerten sich um eine noch deutlichere Erkennbarkeit der Sperrung des Bikertreffs. In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals auf die Regelungen zum Infektionsschutz hin.

Zur Minimierung von Kontaktmöglichkeiten und zur Unterbrechung von Infektionsketten sind Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt.