
© Karim Laouari
Bestandsaufnahme: Mehrere Straßen in Nordkirchen sind sanierungsbedürftig
Straßenbaubeiträge
Für ein neues Straßen- und Wegekonzept hat die Gemeinde den Zustand ihrer Straßen bewertet. Einige haben eine Sanierung dringend nötig. In mehreren Fällen sollen auch Beiträge erhoben werden.
Beschädigte Asphaltschichten, wellige Fahrbahnen oder holprige Radwege: Die Gemeinde Nordkirchen hat insgesamt 16 Straßen auf Gemeindegebiet identifiziert, die in naher Zukunft saniert werden sollten. Alle drei Ortsteile sind vertreten. Während ein Teil der Sanierungen ohne Beiträge der Anlieger auskommen werden, gibt es auch Straßen, bei denen sich die Anlieger an den Kosten beteiligen müssen. In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planung hat die Gemeinde die Liste der Straßen und den voraussichtlichen Umfang der nötigen Arbeiten vorgestellt.
Diese Straßen und Straßenabschnitte sind ohne Beiträge geplant:
- Mühlenstraße, Am Gorbach bis L 810, Überarbeitung Radweg, voraussichtlich 2021
- Lüdinghauser Straße, L 810 bis Feuerwehrgerätehaus, voraussichtlich 2021
- Bergstraße, 2 Teilstrecken, Überarbeitung Fahrbahn, voraussichtlich 2021
- Am Schloßpark, gesamt, Überarbeitung Fahrbahn
- Aspastraße, Teilstrecken, Überarbeitung Fahrbahn
- Zum Flothfeld, gesamt, Fahrbahn und Gehwege
- Rosenstraße, Teilstrecken, Überarbeitung Fahrbahn
- Wagenfeldstraße, Teilstrecken, Überarbeitung Fahrbahn
- Gorfeldstraße, Teilstrecken, Überarbeitung Fahrbahn u. Gehwege
Bei diesen Straßen und Straßenabschnitten sind Beiträge der Anlieger vorgesehen:
- Graf-von-Galen-Str., gesamte Straße, Neuaufbau Fahrbahn und Gehwege, voraussichtlich 2022/2023
- Kattenbeck, gesamte Straße, Neuaufbau Fahrbahn und Gehwege, voraussichtlich 2023/2024
- Weischerstraße, von Lüdinghauser Str. bis Mozartstr., Neuaufbau Fahrbahn und Gehwege, voraussichtlich 2024
- Deipenbock, Amselweg, Finkenweg, Meisenweg, gesamte Straßen, Neuaufbau Fahrbahn und Gehwege, voraussichtlich ab 2025
Die Graf-von-Galen-Straße in Südkirchen beispielsweise habe eine Sanierung „dringend nötig“, wie Josef Klaas in der Sitzung sagte. Auch der Fahrradweg an der Mühlenstraße sei durch Baumwurzeln sehr hügelig geworden, erklärte Klaas weiter. Der Zustand sämtlicher rund 90 Kilometer des Nordkirchener Straßennetzes seien für das Konzept bewertet worden.
Grundlage für die Liste der Verwaltung ist eine Neuerung des §8a Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW, wie Bauamtsleiter Josef Klaas in der Ausschusssitzung deutlich machte. Diese Änderung beinhalte die verpflichtende Erstellung eines sogenannten „gemeindlichen Straßen- und Wegekonzeptes“. Die Kommunen müssen dieses Konzept in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Kommune anlegen. Mindestens alle zwei Jahre muss es zudem fortgeschrieben werden.
Allerdings machte Josef Klaas in der Sitzung darauf aufmerksam, dass das Konzept an diesem Punkt keine verbindliche Vorgabe sei, welche Straße zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang saniert werden müsse. Gerade in den Fällen, in denen Anliegerbeiträge erhoben werden, werde es ein gemeinsames Vorgehen geben. In der nächsten Stufe werde die Verwaltung die konkreten Sanierungspläne für einzelne Straßen in die politische Diskussion bringen und auch mit den Anliegern besprechen, machte Klaas deutlich. Gerade die zum jetzigen Zeitpunkt noch sehr grobe Auflistung der Straßen und der dazugehörigen Sanierungsvorschläge sorgte im Ausschuss zunächst für Irritationen.
Im ersten Schritt muss der Rat der Gemeinde allerdings erst über das Straßen- und Wegekonzept an sich abstimmen. Das ist ein wichtiger Schritt, weil der Gesetzgeber Fördermittel in Höhe von 50 Prozent des umlagefähigen Aufwands in Aussicht stellt - und zwar, um die Anlieger zu entlasten, von denen Beiträge erhoben werden.