Zoff in der Ampel über Corona-Schutzmaßnahmen nach dem 20. März

Coronavirus

Die Rechtsgrundlage für viele Corona-Beschränkungen läuft Mitte März aus. Die FDP will nur noch die Maskenpflicht erhalten. Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) reicht das nicht aus.

Berlin

26.02.2022, 04:40 Uhr / Lesedauer: 2 min
In der Ampel herrscht Zoff über Corona-Schutzmaßnahmen nach dem 20. März.

In der Ampel herrscht Zoff über Corona-Schutzmaßnahmen nach dem 20. März. © picture alliance/dpa

In der Ampelkoalition wird heftig darüber gestritten, welche Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Auslaufen der bisherigen Regeln am 19. März weiter gelten sollen. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) haben sich deshalb Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) noch immer nicht auf einen Gesetzentwurf für die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes einigen können, obwohl die Zeit drängt.

Gibt es keine Anschlussregelung, laufen sämtliche derzeit noch geltenden Schutzmaßnahmen mit Ablauf des 19. März ersatzlos aus.

Nach RND-Informationen will die FDP lediglich die Möglichkeit für eine Maskenpflicht beibehalten. Abstandsregeln, Hygienekonzepte, Kontaktbeschränkungen, Tests oder die Vorlage eines Impf- beziehungsweise Genesenennachweises sollen dagegen künftig nicht mehr vorgeschrieben werden können.

Die Liberalen sind auch gegen eine sogenannte „Hotspot“-Regelung mit weitergehenden Beschränkungen für Regionen, in denen hohe Infektionszahlen auftreten. Zudem verlangt die FDP, die Dauer des Genesenenstatus wieder von drei auf sechs Monate anzuheben.

Lauterbach sowie die Fraktionen von SPD und Grünen lehnen die FDP-Positionen strikt ab. Sie berufen sich unter anderem auf den Beschluss der Bund-Länder-Runde von Mitte Februar. Dort war ein Drei-Stufen-Plan zum schrittweisen Abbau der Beschränkungen bis zum 20. März vereinbart worden. Danach sollen „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen“ aufrecht erhalten werden. Aufgeführt werden insbesondere zum Schutz besonders gefährdeter Menschen neben der Maskenpflicht auch Abstandsgebote sowie Test- und Nachweispflichten. Zudem wird eine „Hotspot“-Regelung gefordert.

Erste Beratung im Bundestag soll am 16. März stattfinden

Inzwischen hat sich das Kanzleramt in den Streit eingeschaltet und zumindest die Umsetzung der Vereinbarungen aus der Bund-Länder-Runde gefordert. Lauterbach machte auch öffentlich klar, dass er einen umfangreichen „Instrumentenkasten“ im Infektionsschutzgesetz verankern will.

Bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Chef des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, zählte er am Freitag alle Maßnahmen auf, die auch im Bund-Länder-Beschluss aufgeführt sind. „Wir wären dann gut vorbereitet für Rückfälle in den kommenden Monaten und für den Herbst, wenn ich mit neuen Wellen rechne“, betonte der SPD-Politiker. Nötig sei ein „substanzhaltiges“ Gesetz. „Ich vertrete da die vorsichtige Position“, ergänzte er.

Geplant ist, den Gesetzentwurf am 9. März im Bundeskabinett zu beschließen. Am 16. März ist die erste Beratung im Bundestag vorgesehen. Da die Zeit knapp ist, soll sich der Gesundheitsausschuss des Parlaments aber schon vorher mit dem Entwurf beschäftigen. Die Schlussberatung im Bundestag und eine Sondersitzung des Bundesrats sind dann für den 18. März geplant. Nur so ist gewährleistet, dass die Anschlussregelung nahtlos an die bisherigen Vorschriften anschließen kann.

Jetzt lesen

Bei seiner wöchentlichen Pressekonferenz zur Corona-Lage mahnte Lauterbach weiter zur Vorsicht. Auch wenn der Scheitelpunkt der Omikron-Welle erreicht sei, könnten die Fallzahlen angesichts des ansteckenderen Untertyps BA.2 möglicherweise wieder steigen, sagte er.

Der Minister appellierte erneut an alle Bundesländer, für eine Beschleunigung der beschlossenen Öffnungsschritte gebe es „überhaupt keine Spielräume“. Die Öffnungen in anderen Staaten seien hierzulande wegen vieler Ungeimpfter bei den über 60-Jährigen kein Vorbild. Lauterbach: „Deutschland muss einen Sonderweg gehen, weil wir eine Sondersituation haben.“

Schlagworte: