Weil er vor mehr als einem Jahr seinen neunjährigen Neffen in Witten sexuell missbraucht haben soll, muss ein 62-jähriger Mann aus Oberhausen jetzt ins Gefängnis. Die 8. Jugendschutzkammer am Bochumer Landgericht verhängte ein Jahr Haft - ohne Bewährung.
Der Onkel hatte beim Prozessauftakt im Dezember 2023 durch ständiges Kopfschütteln sofort erkennen lassen, sich im Grunde keiner Schuld bewusst zu sein.
Angeblich könne es am fraglichen Abend des 26. August 2022 allenfalls zu einer versehentlichen Berührung seines Neffen beim Toben gekommen sein, hatte der Angeklagte den Richtern erklärt. Mit Blick auf den zweiten ihm vorgeworfenen Übergriff hatte der 62-Jährige sich sogar festgelegt, dass der komplett frei erfunden worden sei.
Richter haben keine Zweifel
Die Bochumer Richter jedoch beurteilten die Beweislage erdrückend – und zwar gegen den Angeklagten.
Das Gericht ließ keine Zweifel erkennen, dass der Onkel sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar gemacht hat.
Der 62-Jährige war seinerzeit zu Besuch bei seinem Neffen (heute zehn Jahre alt) und dessen Familie in Witten. Im Nachhinein hatte der Schüler von zwei Übergriffen seines Onkels von wenigen Sekunden Dauer berichtet.
Beim TV-Schauen sexuell bedrängt
Der 62-Jährige soll den Neunjährigen einmal beim gemeinsamen Fernsehgucken eines Star-Wars-Films sexuell bedrängt und im Intimbereich angefasst haben.
Am Folgetag soll der Onkel dem Schüler schließlich auch noch in die Schlafanzughose gegriffen haben.
Das Urteil lautet auf sexuellen Missbrauch von Kindern. Weder die Staatsanwaltschaft noch der Angeklagte wollen die Verurteilung in der Form akzeptieren – der einen Seite ist die Strafe zu milde, der anderen zu hart.
Entschieden wird die Revisions-Frage beim Bundesgerichtshof.
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