Ein 25-jähriger Autofahrer aus Wuppertal ist am Bochumer Amtsgericht zu neun Monaten Haft auf Bewährung plus 600 Euro Geldbuße verurteilt worden. Hintergrund war eine gefährliche Autofahrt mit einem SUV in eine Menschenmenge am Rande des Musikfestivals „Bochum Total“ am 9. Juli 2022.
„Auto gegen Mensch geht gar nicht“, sagte Richter Axel Deutscher am Montag (11.12.) in der Urteilsbegründung. Der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts gestand dem SUV-Fahrer am Ende zwar zu, am fraglichen Abend „in Panik geraten“ zu sein. Diese Panik, so Deutscher weiter, habe der 25-Jährige aber letztlich selbst produziert gehabt.
An diesem Abend habe der Angeklagte „eine Vielzahl von Fehlern“ begangen. Der entscheidendste sei wohl gewesen, dass er als Ortfremder überhaupt mit dem Auto angereist sei.
Durch das Auferlegen einer spürbaren Geldauflage (monatlich 50 Euro für ein Jahr) solle der 25-Jährige Monate für Monat daran erinnert werden, „was für einen Mist“ er angerichtet habe.
Lage eskalierte
Der Autofahrer war mit einer Begleiterin am Rande des Stadtfestivals „Bochum Total“ in eine gesperrte Innenstadt-Straße eingebogen. In der Straße hielten sich viele Festivalbesucher auf, saßen teilweise am Straßenrand.
Laut Urteil fuhr der 25-Jährige zunächst an den Besuchern vorbei, wendete dann und ließ den Motor aufheulen. Dann soll die Lage eskaliert sein. Eine Gruppe Festivalbesucher soll versucht haben, das Auto am Weiterfahren zu hindern. „Es flog eine Bierdose, ein anderer hat sogar seinen Fuß vor den Reifen gestellt“, erinnerte sich eines von drei späteren Opfern als Zeuge.
„Boden unter den Füßen verloren“
Der Mann war auf die Motorhaube aufgeladen worden („Ich habe den Boden unter den Füßen verloren“) und mehrere Meter „mitgenommen“ worden.
Für den 30-jährigen Zeugen stand fest: „Ich hatte das Gefühl, dass er mich töten wollte. Ich habe die Wut in seinen Augen gesehen, dann hat er Gas gegeben.“ Eine Entschuldigung des Autofahrers lehnte der Zeuge, der zahlreiche Prellungen und Schürfwunden erlitten hatte, ab.
„Ich hatte unheimlich Angst
Dass der Autofahrer sicher nicht vorhatte, einen absichtlichen Unglücksfall herbeiführen zu wollen, davon war auch die Staatsanwaltschaft ausgegangen. Im Plädoyer war die Rede von einer „offenkundigen Panikreaktion“.
Der Angeklagte selbst hatte die Situation so beschrieben: „Die Leute haben mit ihren Händen auf mein Auto geklopft und versucht, die Tür zu öffnen. Ich hatte unheimlich Angst. Ich habe versucht, die Leute mit meiner Hupe zu erschrecken.“
Drei Monate Fahrverbot
Das im Urteil verhängte dreimonatige Fahrverbot gilt durch die zeitweise bereits erfolgte Sicherstellung des Führerscheins als voll verbüßt.
Das Urteil lautet auf gefährliche Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung.
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