Wissenswertes und Kurioses im großen ABC zur Bundestagswahl am 26. September

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Wissenswertes und Kurioses im großen ABC zur Bundestagswahl am 26. September

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Was wählt man mit der Erst- und was mit der Zweitstimme? Dürfen Gefangene wählen? Und was hat Yoga mit alledem zu tun? In unserem Bundestagswahl-ABC erklären wir Wichtiges und Kurioses

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, 25.08.2021, 13:45 Uhr / Lesedauer: 5 min

Hier ist unser großes ABC zur Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, von „A wie Abgeordneter“ bis „Z wie Zweitstimme“.

A wie Abgeordnete

Dem Bundestag gehören prinzipiell 598 Frauen und Männer an. 299 von ihnen werden direkt in ihrem Wahlkreis gewählt, die übrigen 299 ziehen über die Landesliste ihrer Parteien in das Parlament ein. Da es vorkommen kann, dass eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen, gibt es Ausgleichs- und Überhangmandate. Aktuell sitzen 709 Abgeordnete im Bundestag. Zur Wahl 2021 gibt es eine erste Änderungsstufe für das Wahlrecht, 2025 folgt die zweite Stufe. Das Ziel ist, die Größe des Parlaments zu begrenzen.

B wie Briefwahl

Wer am Wahltag seine Stimme nicht persönlich in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben kann oder will, kann per Briefwahl wählen. Das muss er bis Freitag (24. September), 18 Uhr, bei seiner Gemeinde beantragen. Bei einer kurzfristigen Erkrankung ist das auch bis 15 Uhr am Wahltag möglich. Bei der Bundestagswahl 2017 lag der Anteil der Briefwähler bei 28,6 Prozent. Durch die Corona-Pandemie wird bei der jetzigen Wahl mit einem deutlich höheren Anteil gerechnet.

C wie Corona

Die Pandemie führt nicht nur dazu, dass es mehr Briefwähler geben wird, sondern dass in den Wahllokalen auch besondere Kontakt- und Hygieneregeln gelten werden. Aller Wahrscheinlichkeit wird es in den Wahllokalen eine Maskenpflicht geben. Die Coronaschutzverordnung dürfte bis zur Wahl noch entsprechend angepasst werden.

D wie Diäten

Die Entschädigung, die Abgeordnete des Bundestages erhalten, nennt man Diäten. Der monatliche Satz beträgt aktuell 10.083,47 Euro. Er ist einkommenssteuerpflichtig. Hinzu kommen Aufwandsentschädigungen und Kostenerstattung etwa für den Unterhalt eines Parlamentsbüros und die Bezahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

E wie Erststimme

Ganz Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. In jedem dieser Wahlkreise wird eine Politikerin oder ein Politiker direkt gewählt. Das Mandat erringt, wer die meisten Erststimmen auf sich vereinigen kann. Ein Kandidat, der ein Direktmandat erringt, gehört auf jeden Fall dem Bundestag an, selbst wenn seine Partei den Einzug ins Parlament nicht schafft, denn es gibt die...

F wie Fünf-Prozent-Hürde

Um eine Zersplitterung des Bundestags zu verhindern, ziehen nur Parteien in den Bundestag ein, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten. Holt eine Partei allerdings drei Direktmandate, zieht auch diese Partei ins Parlament ein, selbst wenn sie unter fünf Prozent bleibt.

G wie Gefangene

Auch wer im Gefängnis sitzt, darf wählen, sofern nicht ein Richter ihm das aktive Wahlrecht entzogen hat. Das passive Wahlrecht – also das Recht, selbst gewählt zu werden – verliert, wer wegen eines Verbrechens, auf das eine Mindeststrafe von einem Jahr steht, auch tatsächlich zu wenigstens einem Jahr Haft verurteilt worden ist.

H wie Hochrechnung

Erfahrungsgemäß dauert es nach Schließung der Wahllokale bei der Bundestagswahl um 18 Uhr etwa eine halbe Stunde bis zur ersten Hochrechnung. Anhand der Daten ausgewählter Stimmbezirke, die zusammen ein repräsentatives Bild für Deutschland ergeben, wird der voraussichtliche Ausgang der Wahl errechnet. Anfangs können die Hochrechnungen um einige Prozentpunkte vom späteren Ergebnis abweichen. Sie werden aber im Laufe des Abends immer zuverlässiger.

I wie Immunität

Abgeordnete des Bundestages genießen Immunität. Sie sind also vor einer Strafverfolgung geschützt. Die Polizei darf nur wegen einer mutmaßlichen Straftat ermitteln und einen Parlamentarier festnehmen, wenn der Bundestag dem zustimmt und die Immunität aufhebt. Ausnahme: Wenn ein Abgeordneter bei einer Straftat auf frischer Tat erwischt wird.

J wie Jungwähler

An der Bundestagswahl 2021 dürfen laut Schätzung des Statistischen Bundesamts rund 60,4 Millionen Menschen teilnehmen. Etwa 2,8 Millionen von ihnen sind Jungwähler, sie können also bei einer Bundestagswahl erstmals ihr Stimme abgeben.

K wie Kanzler oder Kanzlerin

Der Bundeskanzler beziehungsweise die Bundeskanzlerin wird nicht direkt vom Volk gewählt. Vielmehr entscheidet der Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten über den neuen Chef beziehungsweise die Chefin der Regierung.

L wie Landeslisten

Die Parteien stellen in einem Bundesland oder auch in mehreren oder allen Ländern jeweils eine Prioritäten-Liste mit der Reihenfolge der Politikerinnen und Politiker auf, die sie gerne im Bundestag sähen. Ja nachdem, wie viele Zweitstimmen eine Partei bei der Wahl erhält, rücken mehr oder weniger Kandidaten dieser Liste dann in den Bundestag. Vorrang haben allerdings die direkt gewählten Kandidaten einer Partei. Es ist also theoretisch denkbar, dass eine Partei nur mit Direktkandidaten in den Bundestag einzieht.

M wie Mandat

Abgeordnete des Bundestags haben ein sogenanntes „freies Mandat“. Das heißt, dass sie als „Vertreter des ganzen Volkes“ nur ihrem Gewissen folgen sollen. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen etwa ihrer Partei gebunden. Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das in den allermeisten Fällen anders aus. Einen „Fraktionszwang“ darf es rechtlich zwar nicht geben, gleichwohl ist er Alltag im politischen Geschäft.

N wie Nichtwähler

In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht. Bei der Bundestagswahl 2017 haben 23,8 Prozent der Wahlberechtigten – das sind 14.712.144 Männer und Frauen – nicht gewählt. Eine Mindest-Wahlbeteiligung gibt es in Deutschland auch nicht. Die Folge: Selbst wenn nur 5 Prozent wählen würden, wäre die Wahl gültig.

O wie Obdachlose

Auch Obdachlose können an der Wahl teilnehmen, müssen aber einige Hürden überwinden. Sie müssen sich in dem Ort, in dem sie zwar nicht gemeldet sind, aber gerade aufhalten, im Rathaus melden und dort die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen. Dieser Antrag muss bis 21 Tage vor der Wahl, also bis zum 5. September gestellt werden.

P wie Parteienfinanzierung

Vereinfacht gesagt gibt es staatliche Finanzhilfen für alle Parteien, die bei den jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahlen mindestens 0,5 Prozent oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1,0 Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben. Für jede gültige Listenstimme erhält die Partei 1 Euro pro Jahr. Erhält eine Partei insgesamt mindestens vier Millionen Stimmen, sinkt der Betrag für jede darüber hinausgehende Stimme auf 83 Cent. Zusätzliche erhalten die Parteien 45 Cent für jeden Euro, den sie über Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Mandatsträgerbeiträge einnehmen. Insgesamt darf der staatliche Zuschuss nicht höher sein als der Betrag, den eine Partei aus Beiträgen und Spenden selbst einnimmt.

Q wie Qualifizierte Mehrheit

Üblicherweise entscheidet der Bundestag mit einfacher Mehrheit – eine Stimme mehr Ja- als Nein-Stimmen reicht. Bei wichtigen Entscheidungen aber ist die Hürde höher. Soll beispielsweise das Grundgesetz geändert werden, ist dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Das nennt man eine „qualifizierte Mehrheit“.

R wie Reihenfolge auf dem Wahlzettel

Die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an.

S wie Stimmzettelschablone

Blinden und stark sehbehinderten Menschen erleichtert eine Stimmzettelschablone das „Lesen“ des Stimmzettels mit den Fingern. Zum Justieren der Stimmzettelschablone sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten. Die Stimmzettelschablonen werden von den örtlichen Blindenvereinen auf Anforderung kostenlos zur Verfügung gestellt, auch wenn ein Wahlberechtigter nicht Mitglied in einem solchen Verein ist.

T wie Tod eines Wählers

Die Stimmen eines Wählers, der an der Briefwahl teilgenommen hat, werden nicht dadurch ungültig, dass er vor dem oder am Wahltag stirbt.

U wie Umzug

Wer kurz vor der Wahl umzieht, muss genau aufpassen. Stichtag ist 42 Tage, also sechs Wochen vor der Wahl. Wer also bis zum 15. August in einen anderen Ort umgezogen ist, wird automatisch in diesem Ort im Wählerverzeichnis eingetragen. Man wählt also am neuen Wohnort. Erfolgt der Umzug zwischen dem 41. und dem 21. Tag vor der Wahl, wird man nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes aufgenommen und darf dort wählen. Stellt man den Antrag nicht, kann man an seinem alten Wohnort wählen – vor Ort oder per Briefwahl. Letzteres gilt auch, wenn man innerhalb der letzten drei Wochen vor der Wahl umzieht.

V wie Verhältniswahl

Dabei erhält eine Partei so viele Sitze, wie es ihrem Anteil an gültigen Zweitstimmen entspricht. Berechnet wird dies nach einem höchst komplizierten mathematischen Verfahren, das der deutsche Physiker Hans Schepers und der französische Mathematiker André Sainte-Laguë entwickelt haben. Dabei werden nur Parteien berücksichtigt, die über die Fünf-Prozent-Hürde gekommen sind.

W wie Wahltermin

Eine Neuwahl des Bundestages findet frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Vorgezogene Neuwahlen müssen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung des Bundestags stattfinden. Bisher kam es dreimal zu vorgezogenen Neuwahlen: 1972, 1983 und 2005. Der Bundespräsident bestimmt den Wahltag, der ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein muss. In diesem Jahr ist es Sonntag, der 26. September.

X wie Xylographen

Xylographen, also Holzschneider, die man für ein altes Druckverfahren benötigte, gibt es zwar nicht im Deutschen Bundestag, sehr wohl aber Stenografen. Die zeichnen bei Plenardebatten nicht nur den Wortlaut der Redebeiträge auf, sondern auch Beifallsbekundungen, Zwischenrufe und das Geschehen im Plenarsaal.

Y wie Yoga

Yoga wird auch von Abgeordneten des Deutschen Bundestages betrieben, allerdings nicht im Plenum, obwohl das lustig wäre. Stattdessen gibt es den Verein „Sportgemeinschaft Deutscher Bundestag e.V.“, in dem Abgeordnete und Angestellte des Bundestags sich fit halten – unter anderem eben auch mit Yoga.

Z wie Zweitstimme

Die Zweitstimme ist eindeutig wichtiger als die Erststimme. Mit der Zweitstimme entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung des Bundestages. Während sie mit der Erststimme einen Direktkandidaten wählen, können sie mit der Zweitstimme eine Liste wählen. Im Ergebnis werden Direktmandate und Listenmandate miteinander verrechnet.