Wie hoch wird die Kindergrundsicherung? Erste Details aus dem Gesetzentwurf

Wie hoch wird die Kindergrundsicherung?: Erste Details aus dem Gesetzentwurf
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Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat einen ersten Entwurf für die umstrittene Kindergrundsicherung vorgelegt. Der Referentenentwurf, der noch nicht in der Regierung abgestimmt ist, liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Das sind die Details:

Woraus soll die Kindergrundsicherung bestehen?

Es gibt drei Komponenten:

1.) Der einkommensunabhängige „Garantiebetrag“ für alle Kinder und Jugendliche, der das bisherige Kindergeld ablöst.

2.) Der vom Einkommen der Eltern und des Kindes und vom Alter des Kindes abhängige „Zusatzbetrag“, der insbesondere den Kinderzuschlag für ärmere Familie ersetzt.

3.) Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Wie hoch sind die einzelnen Komponenten?

Der Gesetzentwurf geht zunächst von den Werten aus, die 2023 gelten. Eine Erhöhung ist bisher unter den Vorbehalt einer Einigung in der Bundesregierung gestellt. Im Gesetzentwurf selbst werden keine Zahlen genannt, stattdessen wird auf andere Gesetze verwiesen. Das wurde für die Zusammenstellung hier so weit wie möglich nachvollzogen:

2023 gilt für das Kindergeld ein Betrag von 250 Euro monatlich. Daraus ergibt sich die Höhe des neuen Garantiebetrags. Der Zusatzbetrag ist letztlich der bisherige Kinderzuschlag. Er beträgt aber nicht mehr wie bisher maximal 250 Euro. Vielmehr orientiert er sich künftig am Bürgergeld-Regelsatz für Kinder. Dazu kommt ein pauschalierter Zuschlag für Unterkunft und Heizung.

Der Regelsatz beim Bürgergeld beträgt für Kinder unter sechs Jahren 318 Euro, zwischen sechs und 13 Jahren 348 Euro, von 14 bis 17 Jahren 420 Euro und zwischen 18 und 24 Jahren (im Haushalt der Eltern lebend) 402 Euro. Dieser Betrag wird durch das Einkommen der Eltern und das von Kindern gemindert, wobei zum Beispiel das Kindeseinkommen nur zu 45 Prozent berücksichtigt wird.

Neu ist, dass der Garantiebetrag (anders als das Kindergeld) nicht als Elterneinkommen angerechnet wird. „Das führt im Ergebnis dazu, dass der Garantiebetrag immer vollständig dem Kind zur Verfügung steht“, heißt es im Entwurf.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen pauschal monatlich 15 Euro für die Mitgliedschaft im Sportverein oder für die Musikschule (Teilhabebetrag), jährlich 174 Euro für Schulmaterialien sowie einmalige Zuschüsse für Klassenfahrten.

Wie funktioniert die Beantragung?

Sie soll digital möglich sein, aber auch herkömmlich per Papierformular. Durch einen „Kindergrundsicherungs-Check“ bei den Behörden sollen Familien automatisch informiert werden, wenn sie anspruchsberechtigt sind. „Leistungen müssen also nicht mehr im Falle der Bedürftigkeit selbstständig nachgefragt werden, sondern werden aktiv vom Sozialstaat angeboten, wenn die Bürgerinnen und Bürger darin eingewilligt haben“, heißt es im Gesetzentwurf. Wird der Zusatzbetrag beantragt, wird der Teilhabebetrag (pauschal 15 Euro) und die Unterstützung für den Kauf von Schulmaterialien automatisch mit beantragt und ausgezahlt.

Was kostet die Kindergrundsicherung?

Die Gesamtkosten sollen 2025, also im Jahr der Einführung, 3,45 Milliarden Euro betragen. Sie steigen 2026 auf 4,52 Milliarden Euro. Im Folgejahr werden dann 5,1 Milliarden Euro veranschlagt und 2028 5,7 Milliarden Euro.

Die Steigerung ergibt sich laut Gesetzesbegründung allein dadurch, dass die Inanspruchnahme der Kindergrundsicherung wächst. Das ist eines der Ziele von Ministerin Paus. Alle Berechnungen basieren auf den derzeit gültigen Leistungshöhen. Das bedeutet, dass die angegebenen Kosten nach Auffassung von Paus lediglich die Untergrenze darstellen. „Die dargestellten Kosten beruhen auf den bekannten Daten und Leistungshöhen des Jahres 2023 und sind noch nicht auf die Folgejahre fortgeschrieben“, heißt es im Entwurf. Die Fortschreibung solle erst „im Zuge der Ressortabstimmungen“ vorgenommen werden.

RND

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