Wichtige Antworten zum Notstandsgesetz: Land NRW will Pflegekräfte zum Dienst verpflichten
Video-Gespräch
Pflegekräfte, Industrie und Kliniken sollen verpflichtet werden können, bei der Virus-Bekämpfung Ressourcen nach Staatsvorgaben einzusetzen. Redakteur Ulrich Breulmann mit den Hintergründen.

Jens Ostrowski und Ulrich Breulmann (kleines Bild links) im Gespräch zum geplanten Notstandsgesetz des Landes NRW. © Kevin Kisker
Die Landesregierung von Nordrhein Westfalen hat als Reaktion auf die aktuelle Corona-Pandemie und als Vorbereitung für weitere Krankheitswellen einen außergewöhnlichen Gesetzentwurf vorgelegt. Eine Art Notstandsgesetz räumt dem Staat eine Reihe an Rechten ein, beispielsweise können dann Unternehmen und Krankenhäuser im Sinne des Staates gelenkt werden. Notfalls auch unter Zwang.
So will das Land sicherstellen, dass dringend notwendige Ressourcen, die es zur Bekämpfung des Corona-Virus braucht, auch an den richtigen Stellen ankommen. Doch die notwendigen Einschränkungen gehen noch weiter. Redakteur Ulrich Breulmann erklärt im Video-Gespräch mit Chefredakteur Jens Ostrowski die wichtigsten Hintergründe zum Notstandsgesetz.