Wenn der Baum aufs Auto fällt: Welche Versicherung zahlt Sturmschäden am Fahrzeug?

Sturmschäden

Dellen, Kratzer, zersplitterte Scheiben oder ein Totalschaden des Autos. In der Regel reicht eine Teilkaskoversicherung zur Absicherung der Sturmschäden - immer reicht sie allerdings nicht.

von Vanessa Casper

, 09.02.2020, 15:07 Uhr / Lesedauer: 3 min
Wenn einem Autobesitzer grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, könnte der Versicherungsschutz erlöschen: Beispielsweise, wenn der Halter sein Auto trotz Sturmwarnung unter einem Baum parkt.

Wenn einem Autobesitzer grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, könnte der Versicherungsschutz erlöschen: Beispielsweise, wenn der Halter sein Auto trotz Sturmwarnung unter einem Baum parkt. © Daniel Bockwoldt/dpa

Sturmtief „Sabine“ hat mit Orkanböen von bis zu 160 Stundenkilometern eine Sturmwarnung für ganz Deutschland ausgelöst. In Teilen des Schwarzwaldes galt sogar die höchste der insgesamt vier Warnstufen.

Auswirkungen des Sturmtiefs „Sabine“

Schon Sonntagmorgen teilten die Bahn und mehrere Airlines mit, dass es beträchtliche Auswirkungen auf den Reiseverkehr geben könne. In mehreren Städten im Ruhrgebiet fällt am Montag sogar der Unterricht aus.

Auch wenn der Deutsche Wetterdienst mitteilte, dass der Orkan „Sabine“ nicht das Niveau von „Kyrill“ (2007) oder „Lothar“ (1999) erreiche, werden erhebliche Schäden erwartet. Gerade das Auto ist da natürlich besonders gefährdet. Besonders, wenn es am Straßenrand und nicht in einer Garage steht. Wir werfen einen Blick darauf, welche Versicherung für Schäden am Auto aufkommt.

Braucht man Vollkasko, oder reicht eine Teilkaskoversicherung?

Vereinfacht kann man sagen: Schäden am parkenden Auto übernimmt jede Teilkaskoversicherung. Handelt es sich aber um Unfallschäden aus dem laufenden Straßenverkehr, brauchen Sie eine Vollkaskoversicherung. Jedoch gibt es noch viele Details, die je nach Schadensfall variieren.

Hier zahlt die Teilkasko

Wird das Auto durch herabfliegende Äste oder Dachziegel beschädigt, werden die Schäden von einer Teilkaskoversicherung abgedeckt. Für alle, die eine Vollkaskoversicherung haben, sind die Leistungen der Teilkasko inbegriffen, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Tritt die Teilkaskoversicherung ein, werden Kunden nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird allerdings fällig. Bei den meisten Versicherungen beträgt diese 150 Euro, gibt das Vergleichsportal Verivox an.

Bei der Zerstörung des Fahrzeugs gilt:

Wird das Fahrzeug komplett zerstört, zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert oder bei neueren Autos – je nach Vertrag – sogar den Neupreis, erklärt der GDV. Als Sturmschaden werden Schäden durch einen Sturm ab Windstärke acht eingestuft.

Nach Definition des Deutschen Wetterdienstes handelt es sich hierbei um „stürmischen Wind“ mit Windgeschwindigkeiten von 62–74 km/h und aufwärts. Bei der Vollkaskoversicherung spielt die Windstärke hingegen keine Rolle.

Wann eine Vollkaskoversicherung nötig ist

Wenn ein Autofahrer gegen einen umstürzenden Baum fährt, tritt die Vollkaskoversicherung ein, wenn der Autofahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, erklärt die Verbraucherzentrale. Sollte ein nachweislich morscher Baum auf ein Auto stürzen, müsse die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers für den Schaden aufkommen.

Bei Vollkaskoschäden stufen die Versicherer Kunden im nächsten Kalenderjahr schlechter ein, es sei denn, diese haben einen sogenannten Rabattschutz vereinbart. Dementsprechend werden in den kommenden Jahren höhere Versicherungsbeiträge fällig.

Daher sollte man abwägen, ob es günstiger ist, die Kosten des Schadens selbst zu tragen oder die höheren Beiträge zu zahlen. Wer lediglich eine Kfz-Haftpflicht für sein Fahrzeug abgeschlossen hat, geht leer aus.

Wer fahrlässig handelt, muss selbst zahlen

Wenn direkt nachgewiesen werden kann, dass die Dachziegel eines bestimmten Eigenheims auf parkende Autos gestürzt sind, weil dieses seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, tritt für Eigentümer die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ein.

Das kann auch für Mieter gelten. Ein Beispiel: Wenn ein durch den Sturm herabstürzender Balkonkasten ein Auto trifft, kann auch der Mieter haftbar gemacht werden. Hier trägt die private Haftpflichtversicherung den Schaden. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale.

Informationen vom ADAC:

Wie der ADAC informiert, haftet für Schäden durch umfallende Mülltonnen, die nicht korrekt gesichert wurden, die Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers. Sollte ein mobiles Verkehrsschild die Schadensursache sein, können beim Aufsteller Schadensersatzansprüche gestellt werden, wenn dieser die Schilder hätte mit einer größeren Standfläche oder mehr Beschwerung sichern können.

Wenn dem Autobesitzer grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, könnte der Versicherungsschutz erlöschen. Das könnte schon der Fall sein, wenn der Halter sein Auto trotz Sturmwarnung unter einem Baum parkt.

Was Sie im Schadensfall tun sollten

Schäden müssen Autobesitzer ihrer Versicherung möglichst schnell mitteilen, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Außerdem sollten Sie den Schaden in jedem Fall melden, bevor Sie das Auto in die Reparatur geben. Hilfreich sei, die Schäden anhand von Fotos zu dokumentieren, so ein Sprecher.

Auch an die Schadenminderungspflicht ist zu denken. Dazu gehört etwa, eine zerstörte Windschutzscheibe abzudecken, damit einlaufendes Regenwasser nicht noch mehr Schäden anrichtet. Auch Gefahrenquellen, wie herumliegende Gegenstände, Dachziegel oder abgebrochene Äste, sollten weggeräumt werden, raten die Experten des GDV.

RND