Wende im Wettstreit um Masernvirus
Impfgegner muss nicht zahlen
Überraschende Wende im skurrilen Wettstreit um die Existenz von Masernviren: Ein Impfgegner vom Bodensee ist nicht dazu verpflichtet, einem Mediziner aus dem Saarland eine von ihm ausgelobte Prämie über 100.000 Euro für den Nachweis des Masernvirus zu zahlen.

Ein Impfgegner vom Bodensee muss einem Mediziner aus dem Saarland doch keine 100 000 Euro Belohnung für den wissenschaftlichen Nachweis des Masernvirus' zahlen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Berufung des 52 Jahre alten Impfgegners am Dienstag statt. Das Landgericht Ravensburg hatte ihn vor einem Jahr noch zur Zahlung der Wettschuld an den Arzt verpflichtet.
Es habe sich nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben gehandelt, auf die der heute 31 Jahre alte Mediziner aus dem Saarland reagiert hatte, begründete das Oberlandesgericht, sondern um eine Auslobung. Und da bestimme alleine derjenige, der auslobt, die Regeln und wofür er bezahlt.
Arzt reicht gleich sechs Berichte ein
Der Impfgegner hatte 100.000 Euro demjenigen versprochen, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefere, mit der sowohl die Existenz als auch die Größe des Virus belegt werde.
Der Mediziner hatte den Eintrag im Internet gesehen, sich schriftlich vergewissert, dass er ernst gemeint war, und dann sechs wissenschaftliche Arbeiten eingereicht, darunter den Bericht über die Erstisolation des Masernvirus von 1954.
Siegesgewiss schickte er gleich auch seine Kontonummer mit. Es war aber eben nicht die eine Publikation, die sowohl Existenz als auch Größe und Gefahr des Virus belege. „Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert“, sagte der Vorsitzende Richter.
Eine Revision wurde nicht zugelassen, dagegen könnte noch Beschwerde eingelegt werden.
Von dpa