Wegen Kinderpornos verurteilter Lehrer unterrichtete jahrelang weiter

Gymnasium im Ruhrgebiet

Wegen eines Versäumnisses der Staatsanwaltschaft in Bochum hat ein wegen Kinderpornos verurteilter Lehrer jahrelang weiter unterrichtet. Im Raum stehen auch Vorwürfe gegen das Bistum Essen.

Essen/Bochum

04.04.2022, 16:17 Uhr / Lesedauer: 1 min
Ein Smartphone wird gehalten. Im Jahr 2013 hatte der Lehrer Kinderpornografische Daten erworben. Aufgeflogen war er durch einen Chat mit seinem Lieferanten.

Im Jahr 2013 hatte der Lehrer Kinderpornografische Daten erworben. Aufgeflogen war er durch einen Chat mit seinem Lieferanten. © picture alliance/dpa

Ein wegen Kinderpornobesitzes rechtskräftig verurteilter Lehrer hat nach der Verurteilung noch viereinhalb Jahre an einer bischöflichen Schule im Ruhrgebiet unterrichtet. Grund sei ein „Versäumnis“ der zuständigen Staatsanwaltschaft Bochum gewesen, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag einen entsprechenden Bericht der Funke-Mediengruppe vom Wochenende.

Der Gymnasiallehrer hatte demnach im Jahr 2013 kinderpornografische Daten erworben und war durch den Chatverlauf mit seinem Lieferanten aufgeflogen. Laut Bericht soll er auch noch schwer drogenabhängig gewesen sein. 2016 sei er verurteilt worden. Aber erst Ende 2020 habe die Staatsanwaltschaft Bochum die Schulaufsicht informiert.

Bistum kündigte dem Lehrer

Das Bistum Essen als Schulträger habe dem Lehrer unverzüglich fristlos gekündigt, sobald es informiert gewesen sei, teilte das Bistum am Montag mit. Gegen diese Kündigung habe der Mann beim Arbeitsgericht geklagt und in erster Instanz verloren. Eine Entscheidung in zweiter Instanz stehe aus.

„Ausdrücklich kann festgestellt werden, dass es bislang keine Hinweise dafür gibt, dass sich der Lehrer gegenüber Schülerinnen und Schülern schuldhaft verhalten haben könnte“, betont das Bistum in der Stellungnahme.

Bericht erhebt schwere Vorwürfe gegen das Bistum

Der Bericht der Funke Mediengruppe erhebt auch schwere Vorwürfe gegen die bischöfliche Schuldezernentin. „Sie persönlich soll die Kündigung mit dem Hinweis verhindert haben, es bestehe auch eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Lehrer“, heißt es in dem Bericht. Die Leitung der bischöflichen Schulverwaltung hatte ihm Anfang 2020 sofort fristlos kündigen wollen, sei aber an der vorgesetzten Schuldezernentin gescheitert.

Dem widerspricht das Bistum Essen. Allerdings räumt es ein: „dass es innerhalb des Schuldezernates im Bischöflichen Generalvikariat Konflikte gab und gibt, die auch mit Hilfe externer Beraterinnen und Berater bearbeitet werden“. Das habe man auch gegenüber WAZ und NRZ getan.

dpa/kar


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